- Die grosse Kammer hat die Differenzen zum Ständerat im Bundesgesetz zur Besteuerung von landwirtschaftlichen Grundstücken bereinigt und es somit beerdigt.
- Mit dem Gesetz hätten alle Grundstücke des Anlagevermögens eines Land- oder Forstwirtschaftsbetriebs von einer privilegierten Besteuerung profitieren sollen, wie sie bis 2011 gegolten hat.
- Mit 112 zu 63 Stimmen bei 10 Enthaltungen beschloss der Nationalrat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Diese ist damit erledigt.
- Der Bundesrat selbst war gegen das Anliegen. Nun muss es allfällig noch eine Motion richten.
Der zeitweise hitzig geführte Streit um Steuerprivilegien für Bauern ist vorerst beigelegt. Der Nationalrat hat seine Pläne für den steuerfreien Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken fallen lassen.
Vor gut einem Jahr hatte er beschlossen, dass Bauern auf Gewinnen aus dem Verkauf von Bauland keine Bundessteuer zahlen müssen. Hintergrund war ein Bundesgerichtsentscheid von 2011. Bis dahin waren Gewinne aus dem Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken von der direkten Bundessteuer befreit.
Das Bundesgericht begrenzte dieses Privileg auf Grundstücke, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht unterstellt sind. Gewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven von Landwirtschaftsbetrieben sind seither voll steuerbar.
Hohe Kosten für den Bund
Das wollte der Nationalrat rückgängig machen, und zwar rückwirkend für alle noch nicht rechtskräftigen Veranlagungen. Beim Bund und bei den Sozialwerken hätte das zu Ausfällen von rund 400 Millionen Franken pro Jahr geführt.
Doch der Ständerat stellte sich quer. In der letzten Wintersession beschloss er, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Dem hat sich der Nationalrat nun angeschlossen. Dafür gab es unterschiedliche Gründe. Die SVP etwa hielt eine Einigung zwischen den Räten für unmöglich. Auch Finanzminister Ueli Maurer sprach von einem «Scherbenhaufen». Die Differenzen seien zu gross.
Andere Fraktionen sahen gar keinen Handlungsbedarf. Mit dem Entscheid des Bundesgerichts werde der Rechtsgleichheit und dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Genüge getan, sagte Grünen-Sprecher Louis Schelbert (LU). «Es geht nicht an, einen Bundesgerichtsentscheid rückgängig zu machen, um ein lieb gewonnenes Privileg zu erhalten.»
Zudem nehme dies das Volk mit Befremden zur Kenntnis und somit solle ein Schlussstrich darunter gezogen werden.
Vor dem Gesetz müssen alle gleich sein und nicht einige gleicher.
Beat Jans (SP/BS) kritisierte den erneuten Versuch, weitere Privilegien für die Bauern zu schaffen. Dadurch schwinde das Vertrauen der Bevölkerung in die Landwirtschaft. Kathrin Bertschy (GLP/BE) sprach gar von «Klientelismus» und bezeichnete dann den Entscheid des Bundesgerichtes als Glücksfall.
In der Debatte fügte Jans noch hinzu, dass dieses Gesetz dazu geführt hätte, dass die Besteuerung nicht mehr nach Leistungsfähigkeit gemacht werde. Dies sei ein Widerspruch zur Bundesverfassung.
Die Bauernlobby wehrte sich im Rat vehement gegen ein «Bauern-Bashing». Allen voran Bauernverbandspräsident und CVP-Nationalrat aus dem Kanton St. Gallen, Markus Ritter, forderte eine faire und gerechte Besteuerung. Die werde von der Bevölkerung erwartet. Auch Werner Salzmann (SVP/BE) bedauerte, dass die Räte sich nicht einigen können. Es sei nie darum gegangen, keine Besteuerung aus den Gewinnen zu erzielen. Zudem würden Landwirte ihr Land widerwillig weggeben und verscherbeln es nicht.
Wenn die Steuerbelastung so bleibt, dann werden wir wirtschaftliche Konsequenzen haben.
Der zuständige Bundesrat, Finanzminister Ueli Maurer, meinte in der Debatte, dass es hier nicht darum gehe für oder gegen die Bauern zu sein. Es sei das Bundesgericht, das festgehalten hat, dass die Bundesverfassung nicht eingehalten wird. Lausanne habe festgestellt, dass Bauern und Selbstständigerwerbende nicht gleich behandelt würden.
Maurer stellte eine Unüberbrückbarkeit fest und meinte:
Der Schwung ist abgestürzt. Wir bringen das so nicht zum Fliegen.
Die Differenzen zur Bundesverfassung bestünden aber nach wie vor, betonte der EFD-Vorsteher weiter. Falsch wäre es aber, ein «Bauern-Bashing» zu betreiben.
Thema noch nicht erledigt
Das Thema hingegen ist noch nicht vom Tisch. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat nämlich ein Postulat eingereicht, um es breiter angehen zu können.
Der Bundesrat soll die unterschiedliche Besteuerung von Grundstücken im Eigentum von Privaten, juristischen Personen und Selbständigerwerbenden beleuchten und Lösungen aufzeigen. Maurer zeigte sich zuversichtlich, dass sich daraus neue Ansätze ergeben könnten. Der Nationalrat behandelt das Postulat voraussichtlich in der Herbstsession.