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Zusätzliche Steuereinnahmen dank Selbstanzeigen
Aus Rendez-vous vom 03.10.2018.
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Steuerhinterzug füllt Kassen Zehntausende haben sich selbst angezeigt

Lieber nur nachzahlen statt zusätzlich gebüsst werden: Der neue Informationsaustausch fördert Milliardenwerte zutage.

Das Bankgeheimnis ist Geschichte – zumindest gegenüber dem Ausland. Neu gilt der Automatische Informationsaustausch (AIA). Die Schweiz hat per Ende September erstmals Bankdaten an 38 Staaten geliefert und auch Daten aus dem Ausland erhalten.

Damit ist für viele Ausländer in der Schweiz die Frist abgelaufen, ihre bislang nicht versteuerten Gelder oder Liegenschaften freiwillig offen zu legen und nur Nachsteuern und keine Busse zu bezahlen. Von dieser Möglichkeit der Selbstanzeige haben zehntausende Steuerpflichtige Gebrauch gemacht. Das sorgt für zusätzliche Steuereinnahmen in Milliardenhöhe.

Kanton Genf: 21'000 Selbstanzeigen in sieben Jahren

Nach der Finanzkrise 2007 begann die Jagd auf Steuersünder und der Druck auf das Bankgeheimnis nahm zu. Dafür sorgten auch Steuer-CDs, die an deutsche Bundesländer verkauft wurden. Nach dem internationalen Druck vereinbarte die Schweiz mit zahlreichen Staaten den Automatischen Informationsaustausch.

Dieser Informationsaustausch zeigt offenbar abschreckende Wirkung, wie Daten aus Genf zeigen: Innerhalb von sieben Jahren gab es in Genf über 21'000 Selbstanzeigen. 5,5 Milliarden Franken Vermögen wurden nachträglich der Steuerverwaltung angegeben.

Vom Reichen bis zum einfachen Arbeiter

Viele dieser Selbstanzeigen wurden von Treuhändern ausgearbeitet. Man habe nicht nur reichen Ausländern geholfen, sondern auch einfachen Arbeitern, sagt Olivier Moullet, Präsident des Genfer Treuhänder-Verbands: «Darunter waren auch Arbeiter aus Italien, Portugal, Spanien oder Frankreich, die zum Beispiel ein Haus nachdeklariert haben, von dem bisher nur die Steuerämter in deren Heimat wussten.»

Was die Beträge betrifft, so gingen diese von einigen tausend Franken bis in die Millionen, wie der oberste Genfer Treuhänder berichtet. Genf musste sogar 20 neue Vollzeitstellen in der Steuerverwaltung schaffen, um die Flut von Selbstanzeigen zu bearbeiten. Nach wie vor sind über 8000 Selbstanzeigen und damit ein Drittel aller eingereichten Nachdeklarationen pendent.

Milliardenwerte auch im Kanton Zürich

Auch in Zürich sind die Ausmasse beeindruckend: Dort wurden seit 2010 sogar 6,9 Milliarden Franken an Vermögen nachträglich der Steuerverwaltung angegeben. Auf diese Gelder müssen Steuern bezahlt werden: Allein in Zürich und Genf sind das über eine Milliarde Franken.

Bund stellt Daten – Kantone müssen selektionieren

Nun sind die Kantone gefordert: Ende September hat die Schweiz erstmals Bankdaten aus dem EU-Raum und neun weiteren Ländern erhalten. Die Daten lagern beim Bund.

Ab dem nächsten Jahr könnten die kantonalen Steuerverwaltungen prüfen, ob sämtliche Konten aus dem Ausland angegeben wurden, sagt Andreas Huber, Generalsekretär der Finanzdirektorenkonferenz: «Ab Februar können sie diese Daten in einer webbasierten Anwendung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung abrufen. Die Daten können nach verschiedenen Kriterien gefiltert werden, etwa nach Herkunftsland oder Höhe der angegebenen Beträge.»

Aufwendige Nachsteuerverfahren

Aber lohnt sich das bei einem Arbeiter aus einem EU-Land? Schon in der heutigen Steuerpraxis werde eine Abwägung von Kosten und Nutzen gemacht. Denn wenn es einen Treffer gebe, dann beginne die Arbeit erst, sagt Huber: «Es ist in der Tat so, dass die ganze Zuteilung auf die einzelnen Steuerpflichtigen den kantonalen Steuerverwaltungen einen Aufwand bescheren wird. Erst recht, wenn aufgrund von Informationen eine Steuerveranlagung wieder geöffnet und ein Nachsteuerverfahren eingeleitet werden muss.»

Die Arbeit wird noch zunehmen. Denn im nächsten Jahr folgen nochmals Daten aus 40 weiteren Staaten. Ob diese Daten aus dem Informationsaustausch dem Schweizer Fiskus noch mehr Geld bringen, zeigt sich erst in einigen Jahren. Welche Steuerpflichtigen wie viel Geld auf Konten in der Schweiz haben, sehen die Steuerverwaltungen nach wie vor nicht. Das Bankgeheimnis gilt im Inland weiterhin.

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