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Steuerstreit Schweiz – USA Zürcher Obergericht erteilt USA eine Abfuhr

  • Die persönlichen Daten von zwei Bankangestellten dürfen nicht an die USA herausgegeben werden. Dies hat das Zürcher Obergerich t in zweiter Instanz entschieden .
  • Beide Angestellten arbeiteten bei Banken in Zürich und waren unter anderem für die Betreuung von ausländischen Kunden zuständig. Ihre Arbeitgeber wurden beim Steuerstreit mit den USA in die Kategorie 2 eingeteilt. Das heisst, dass diese Banken mutmasslich Steuerdelikte begingen und den USA somit sämtliche Daten offenlegen mussten.
  • Laut dem Urteil des Zürcher Obergerichts handle es sich um « zu kleine Fische ». Zudem sei das Bankenprogramm zur Beilegung des Steuerstreites mit den USA mittlerweile beendet .
  • Die beiden Bankangestellten wehrten sich vor Gericht gegen die Auslieferung ihrer persönlichen Daten an die USA. Das Obergericht bestätigte die erstinstanzlichen Urteile des Zürcher Arbeitsgerichtes , das die Herausgabe der Daten ebenfalls schon untersagte .

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