Die
persönlichen Daten
von zwei
Bankangestellten
dürfen
nicht
an die
USA
herausgegeben werden. Dies hat das
Zürcher Obergerich
t in zweiter Instanz
entschieden
.
Beide Angestellten arbeiteten bei Banken in Zürich und waren unter anderem für die
Betreuung
von
ausländischen Kunden
zuständig. Ihre Arbeitgeber wurden beim Steuerstreit mit den USA in die Kategorie 2 eingeteilt. Das heisst, dass diese
Bankenmutmasslich Steuerdelikte
begingen und den USA somit sämtliche Daten offenlegen mussten.
Laut dem Urteil des Zürcher Obergerichts handle es sich um «
zu kleine Fische
». Zudem sei das
Bankenprogramm
zur Beilegung des
Steuerstreites
mit den USA mittlerweile
beendet
.
Die beiden Bankangestellten
wehrten
sich vor Gericht gegen die
Auslieferung
ihrer persönlichen
Daten
an die USA. Das
Obergericht
bestätigte die erstinstanzlichen Urteile des Zürcher
Arbeitsgerichtes
, das die
Herausgabe
der Daten ebenfalls schon
untersagte
.
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