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Stichwahl Kanton Bern Die Region Bern hat neu eine Regierungsstatthalterin

Ladina Kirchen (SP) hat sich im Verwaltungskreis Bern-Mittelland in der Stichwahl gegen die FDP-Kandidatin durchgesetzt.

Ladina Kirchen (SP) wird die neue Regierungsstatthalterin im Verwaltungskreis Bern-Mittelland. Sie tritt die Nachfolge von Christoph Lerch (SP) an, der in Pension geht.

Kirchen erhielt 41'552 Stimmen. Sie gewinnt den 2. Wahlgang gegen die FDP-Kandidatin Tatjana Rothenbühler aus Köniz, die 34’334 Stimmen erhielt. Die Stimmbeteiligung lag bei 26.2 Prozent.  

Ladina Kirchen
Legende: Ladina Kirchen wird die neue Regierungsstatthalterin im Verwaltungskreis Bern-Mittelland. zvg

Die 51-jährige Juristin Ladina Kirchen aus Bern ist ab 2022 die Vertreterin des Kantons Bern in 76 Gemeinden – Lebensraum von über 400'000 Bürgerinnen und Bürger.

Als Regierungsstatthalterin ist sie unter anderem die Bewilligungsbehörde für Projekte im Bau- und Gastgewerbe. Ihr obliegt auch die Führung in ausserordentlichen Lagen.

In den letzten Jahren war das Regierungsstatthalteramt im Verwaltungskreis Bern-Mittelland mit Entscheidungen immer dann in der Öffentlichkeit exponiert, wenn es besonders im städtischen Umfeld zu Konfliktsituationen im Spannungsfeld zwischen dem Ruhebedürfnis von Bewohnerinnen und Bewohnern und der Ausweitung von Freizeit- und Gastronomieangeboten ging.

Das macht eine Regierungsstatthalterin

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Was man als Regierungsstatthalterin oder Regierungsstatthalter zu tun hat, ist im Gesetz geregelt. Artikel 93 der Berner Kantonsverfassung beschreibt die Aufgabe wie folgt:

  • Vertretung des Regierungsrates im Verwaltungskreis
  • Überwachung des ordnungsgemässen Ganges der Verwaltung und Beaufsichtigung der Gemeinden
  • Tätigkeit in den von der Gesetzgebung bezeichneten Fällen als Bewilligungs-, Genehmigungs-, Verwaltungsjustiz- und Vollzugsbehörde
  • Führungs- und Koordinationsaufgaben in ausserordentlichen Lagen

Die Regierungsstatthalterin hat kein politisches Mandat. Sie wendet per Definition lediglich das geltende Recht an. Der Rolle der Regierungsstatthalterin wird jedoch bei der Auslegung der Entscheidungen ein erheblicher Ermessensspielraum attestiert.

Regionaljournal Bern, 29.08.2021, 17.30 Uhr ; 

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