Um der Stipendieninitiative den Wind aus den Segeln zu nehmen, will das Parlament die Stipendienvergabe schweizweit vereinheitlichen. Die Räte sind aber nicht einig, ob mit der Revision des Ausbildungsbeitragsgesetzes auch ein Minimalbetrag für ein Stipendium festgelegt werden soll.
Der Nationalrat will sich an den vom Stipendienkonkordat festgelegten Mindestansatz orientieren. Dies beschloss er vergangene Woche zum dritten Mal. Für eine Person in Ausbildung auf der Tertiärstufe liegt dieser momentan bei 16'000 Franken pro Jahr.
Der Ständerat hingegen will nur die formellen Vorschriften aus dem Stipendienkonkordat übernehmen. Darin ist beispielsweise geregelt, wer Anspruch auf Stipendien hat, welche Ausbildungen unterstützt werden oder in welcher Form die Stipendien ausgerichtet werden.
Dabei soll es nach dem Willen der kleinen Kammer bleiben. Mit 29 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung hielt sie daran fest im Gesetz nicht auf die konkreten Beträge für Ausbildungsbeiträge Bezug zu nehmen. Die Vorlage, die einen indirekten Gegenvorschlag zur Stipendieninitiative darstellt, wird damit ein Fall für die Einigungskonferenz.
Verhärtete Fronten
Im Zentrum des Streits steht Artikel 15 des Stipendienkonkordats, dem bisher 16 Kantone beigetreten sind. Sowohl im National- und Ständerat scheiden sich darüber die Geister. Ohne diesen Punkt mache die Revision keinen Sinn, sagen die Befürworter einer festgeschriebenen minimalen Stipendienhöhe.
Der Bundesrat habe in dem Bereich gar keine Zuständigkeit, ruft Bundesrat Johann Schneider-Ammann immer wieder in Erinnerung. Die Bundesverfassung schreibe vor, dass die Kantone die jährlichen Beiträge an Studierende selber festlegen könnten.
Nun muss sich die Einigungskonferenz nächste Woche mit der Vorlage befassen. Ein Entscheid soll laut Kommissionssprecherin Géraldine Savary (SP/VD) am letzten Sessionstag gefällt werden. Kommt keine Einigung zustande, ist der indirekte Gegenvorschlag vom Tisch. Ein direkter Gegenvorschlag ist nicht geplant.