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Stipendien-Initiative Stipendien: Chancengleichheit darf etwas kosten

Je nach Kanton erhalten Studenten aus armen Familien unterschiedlich hohe Zuschüsse. Daher fordern die Studenten mit ihrer Initiative eine schweizweite Harmonisierung. Im Nationalrat richtet sich die Mehrheit der Voten gegen das Begehren. Trotzdem zeigt die grosse Kammer Verständnis fürs Anliegen.

Heute erhalten Studenten je nach Wohnort Stipendien in unterschiedlicher Höhe. Ein stipendienberechtigter Student aus Obwalden bekam im Jahr 2011 im Schnitt 11'086 Franken, seine Kollege aus Schaffhausen nur 4843 Franken. Das finden Studenten ungerecht.

Der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) hat deshalb eine Stipendien-Initiative eingereicht: Künftig soll alleine der Bund für die Vergabe von Stipendien auf Tertärstufe verantwortlich sein. Zudem soll den Studenten ein «minimaler Lebensstandard» garantiert werden. Die Initianten sprechen von rund 24'000 Franken pro Jahr.

Aline Trede (Grüne/BE) machte sich im Nationalrat für die Initiative stark: «Wer wenig im Boden hat, muss es in der Birne haben.» Die Stipendiensumme habe in der Schweiz stetig abgenommen. Die Initiative verursache zwar Mehrkosten, «aber diese lohnen sich», so Trede.

Genau diese Mehrkosten fürchtet aber der Bund. Er rechnet mit zusätzlichen Aufwendungen von jährlich einer halben Milliarde Franken. Im Moment zahlt der Bund für Stipendien 25 Millionen Franken pro Jahr an die Kantone. Die Kantone selber richteten 2010 Ausbildungsbeiträge von 328 Millionen Franken aus.

Bundesrat will lieber Konkordat stärken

Der Bundesrat hat deshalb einen indirekten Gegenvorschlag präsentiert und will eine Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes: Die Kantone sollen dabei ihre Hoheit bei den Stipendien behalten.

Der Bundesrat will die schweizweite Harmonisierung aber dennoch beschleunigen und daher nur noch Beiträge an einen Kanton zahlen, wenn er das kantonale Stipendienkonkordat einhält, das seit 2013 in Kraft ist. 16 Kantone sind dem Konkordat schon beigetreten. Für ein Voll-Stipendium ist im Konkordat ein Mindestbetrag von 16'000 Franken vorgesehen. Das Konkordat bestimmt auch, wer überhaupt Anspruch auf ein Stipendium hat.

Gleicher Meinung wie der Bundesrat ist Christian Wasserfallen (FDP/BE): «Wir haben im Vergleich zum Ausland bescheidene Studiengebühren für ein exzellentes Hochschulangebot.» Die Initiative schaffe Fehlanreize. «Wenn die Harmonisierung das Ziel ist, dann müssen wir aufs Konkordat setzen.»

Die Mehrheit der Redner im Nationalrat sprach sich gegen die Initiative und für den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates aus. Der Rat hat hat allerdings noch nicht entschieden. Zudem wurde klar, dass viele Nationalräte eine Kommissionsmotion unterstützen: Der Bund soll seine Anteile an die Stipendien erhöhen. So sollen weitere Kantone zum Beitritt zum interkantonalen Stipendien-Konkordat bewegt werden. Chancengleichheit darf also doch etwas kosten.

Kommission will Ergänzungen zum Gegenvorschlag

Die vorberatende Kommission brachte weitere Vorschläge für die Revision des bestehenden Gesetzes ein. Erstens sollen nur jene Kantone Bundesbeiträge erhalten, welche neben den formellen Bestimmungen des Stipendienkonkordats auch Höchstansätze für Ausbildungsbeiträge einhält.

Zweitens soll sich die Höhe der Bundessubventionen nicht wie bis anhin nach der kantonalen Wohnbevölkerung richten. Der Bundesrat wollte bei diesem Verteilschlüssel bleiben. Die Kommission fordert eine Verteilung nach «effektiven Beiträgen». Damit soll der Anreiz für die Kantone verstärkt werden, ihre eigenen Beiträge zu erhöhen.

Und drittens will die Kommission auch die höhere Berufsbildung ins Gesetz aufnehmen. Laut Bundesrat bezieht sich das Ausbildungsbeitragsgesetz weiterhin ausschliesslich auf die Tertitärstufe.

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