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Stipendien-Initiative Stipendienvergabe soll Sache der Kantone bleiben

Die Stipendieninitiative ist aus Sicht des Bundesrates nicht im Interesse der Studierenden. Ein Ja bei der Abstimmung vom 14. Juni würde die Harmonisierung in den Kantonen verzögern, sagt Bildungsminister Johann Schneider-Ammann.

Akademien für die Initiative

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Anders als der Bundesrat befürworten die «Akademien der Wissenschaften Schweiz» die Stipendieninitiative. Bildung sollte für alle unter den gleichen Voraussetzungen zugänglich sein, begründen sie dies. Ausserdem verkürzten angemessene Stipendien die Dauer des Studiums und senkten die Abbruchquote.

Der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) verlangt mit seiner Stipendieninitiative, dass künftig der Bund die Vergabe von Stipendien regelt. Heute sind dafür die Kantone zuständig. Und das soll nach Ansicht des Bundesrates auch so bleiben.

Die Kantone würden die Bedürfnisse der Studierenden besser kennen als der Bund. So könnten diese bei der Stipendienvergabe unterschiedliche Lebenskosten sowie andere Leistungen berücksichtigen. Zudem sei mit dem 2013 in Kraft getretenen Stipendienkonkordat bereits eine Harmonisierung im Gang.

Das Konkordat, dem bisher 16 Kantone beigetreten sind, regelt Grundsätze für die Vergabe sowie Mindestbeträge von Stipendien. Kantone, welche Vergabekriterien nicht einhalten, verlieren ihr Anrecht auf Bundessubventionen.

Stipendieninitiative «nicht im Interesse der Studierenden»

Sollte die Stipendieninitiative angenommen werden, hätten die Kantone keinen Anreiz mehr, den Harmonisierungsprozess umzusetzen, sagte Bildungsminister Johann Schneider-Ammann. Da es Jahre dauern würde bis das neue Gesetz in Kraft wäre, sei eine Annahme der Initiative «nicht im Interesse der Studierenden».

Gegen die Initiative spricht aus Sicht des Bundesrates auch, dass sie Mehrkosten für Bund und Kantone zur Folge hätte, da die Leistungen erhöht werden müssten.

Mehrkosten in unbekannter Höhe

  • Das aktuelle Stipendienkonkordat sieht in 16 Kantonen für ein Vollstipendium einen minimalen Ansatz von 16'000 Franken vor. Die beteiligten Kantone sind verpflichtet, ihr Gesetz bis März 2018 entsprechend anzupassen.
  • Die Initianten der Stipendieninitiative beziffern die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten für Studierende der Tertiärstufe auf 24'000 Franken.
  • Die Mehrkosten bei Annahme der Initiative belaufen sich laut Initianten auf 250 bis 500 Millionen Franken. Laut dem Bundesrat sind für eine Berechnung jedoch zu viele Faktoren unbekannt.

Weitere Argumente gegen das Volksbegehren brachte Christoph Eymann vor, der Präsident der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK). Die Initiative sei «erstaunlich interpretationsbedürftig», sagte er. So enthalte sie keine konkreten Kriterien für die Harmonisierung. Ausserdem drohe eine Benachteiligung von Gymnasiasten und Berufsschülern, da sich die Initiative auf die Unterstützung von Studierenden der Hochschulen und der höheren Berufsbildung beschränke.

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