- Das Baselbieter Strafgericht hat einen Pfarrer wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt.
- Er erhielt eine bedingte Gefängnisstrafe von zwölf Monaten.
- Der heute 62-Jährige hatte zwei Jugendliche dazu gebracht, ihm Nacktfotos von ihnen zu schicken.
- Der Mann machte im Prozess teils widersprüchliche Aussagen. Die Aussagen der Opfer seien jedoch glaubhaft gewesen, so das Gericht.
Die Taten liegen über zehn Jahre zurück. Kennengelernt hatten sich Täter und Opfer laut Anklage im Konfirmationsunterricht und im Gottesdienst.
Im Lauf der Zeit überzeugte der Pfarrer die beiden Mädchen, bei einem SMS-Beratungsdienst mitzumachen. Und zwar bei einem vermeintlichen Peer-to-Peer-Beratungsdienst, bei dem junge Menschen anderen Gleichaltrigen bei Fragen rund um Prävention und Erwachsenwerden zur Seite stehen sollten.
Pfarrer zog Fake-Beratungsdienst auf
Dieser Beratungsdienst existierte aber gar nie. Dahinter stand der Pfarrer, der sich einerseits als Jugendliche und andererseits als Sozialarbeiterin tarnte, so die Staatsanwaltschaft. Er hat Fragen zur Sexualität gestellt und Bilder nackter Körper verschickt – mit der Bitte, Vergleichsbilder zurückzusenden. Dieser Aufforderung kamen die beiden Mädchen in mehreren Fällen nach.
Vor Gericht zeigte sich der Beschuldigte zu Prozessbeginn nervös. Er gab an, unter psychischen Problemen zu leiden und sich in Behandlung zu befinden. Bis kurz vor Prozessbeginn war er weiterhin als Pfarrer tätig. In seiner Aussage widersprach er früheren Angaben gegenüber der Polizei, in denen er einige Vorwürfe eingeräumt hatte.
Aussagen der Opfer «nicht einstudiert»
Doch das Gericht glaubte den beiden Opfern. Ihre Aussagen seien differenziert, wirkten nicht einstudiert oder strategisch, so der Richter bei der Urteilsbegründung. Neben der Gefängnisstrafe von zwölf Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren erhielt der Mann auch noch ein Berufsverbot von fünf Jahren. Der Täter dürfe nicht mehr als Pfarrer Kontakt zu Jugendlichen haben, so das Gericht.
Pfarrer bei Urteil nicht im Saal
Dass er seine Position als Vertrauensperson ausnutzte, sei «jenseitig», so der Richter. Dass der Täter im Prozess Reue und Einsicht zeigte, wirkte sich strafmildernd aus. Der Urteilsverkündigung blieb der Pfarrer jedoch fern, aus psychischen Gründen. Seine Verteidigung plädierte auf Freispruch: Es gebe keine Beweise mehr für die Existenz der Bilder und Chats und im Zweifel müsse für den Angeklagten entschieden werden.
Missbrauch erst zehn Jahre später entdeckt
Auch die beiden Opfer kamen während des Prozesses zu Wort. Sie erzählten von ihren Emotionen. Sie hätten damals helfen und andere Jugendliche unterstützen wollen. Dass der Beratungsdienst eine Täuschung war, belaste sie stark. Besonders schmerzlich sei der Vertrauensbruch durch eine Bezugsperson.
Die Vorfälle kamen übrigens erst zehn Jahre später ans Licht. Dies, nachdem der Partner einer der Frauen Zweifel an der Echtheit des Beratungsdienstes geäussert hatte.