- Um den Staat vor Unterstützungsbeiträgen zu schützen, habe die heute 49-Jährige vielfach gegen das Recht verstossen, wirft ihr die Staatsanwaltschaft vor.
- Sie soll EU-Bürgern mit Strafregistereinträgen trotz Personenfreizügigkeit die Einreise verweigert haben. Darüber hinaus soll sie einer anderen Behörde unzulässig Informationen über Auslandreisen ihrer Kundschaft gegeben haben.
- Am Montag begann der zweitägige Strafprozess. Die Staatsanwaltschaft hat überraschend die Hälfte der Anklagepunkte fallen gelassen. Sie beantragt eine bedingte Geldstrafe. Das Urteil folgt am Dienstag.
Die Frau arbeitete von Januar 2020 bis August 2024 als Abteilungsleiterin im Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht des Kantons Basel-Landschaft. Laut der Staatsanwältin wiegt der Anklagepunkt des Amtsmissbrauchs im Umgang mit vorbestraften EU-Bürgern am schwersten: Solchen gab sie selbst bei geringfügigen Strafregistereinträgen an, dass so keine Einreise und kein Aufenthalt in der Schweiz möglich sei. Tatsächlich aber lässt das Freizügigkeitsabkommen nur sehr wenige Einreisebeschränkungen zu.
500 Briefe mit Falschinformationen
Die Angeklagte ging gemäss Staatsanwaltschaft taktisch vor: Sie liess den Betroffenen statt der vorgeschriebenen formellen Verfügungen samt Rechtsmittelbelehrung bloss formlose Schreiben zukommen. Dies um Beschwerden zu vermeiden, die wohl meist erfolgreich gewesen wären. Mindestens 489 Briefe mit der Aufforderung zur Ausreise sollen die Frau selbst oder Mitarbeitende in ihrem Auftrag verschickt haben.
Als Amtsgeheimnisverletzung taxiert die Staatsanwaltschaft Kontakte der Angeklagten mit der Sozialversicherungsanstalt des Kantons: Bei deren Stelle für Ergänzungsleistungen (EL) habe die Frau nachgefragt, ob Ausländer geplante Auslandaufenthalte, die länger als einen Monat dauern, dort angekündigt hätten. So wurde die Absenzinformation weitergegeben, wofür eine Rechtsgrundlage fehlt. EL werden bei Auslandaufenthalten von höchstens 90 Tagen weiter ausbezahlt.
Fallen liess die Staatsanwältin im Plädoyer andere Punkte der Anklageschrift. So habe die Frau zwar entgegen eines Bundesgerichtsurteils Prämienverbilligungen als Sozialhilfeleistungen betrachtet und Gesuchstellenden angegeben, damit stünde deren Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung auf dem Spiel. Aber ein Vorsatz sei ihr dabei nicht nachzuweisen.
Unprofessionelle Bemerkungen nicht strafbar
Auf Freispruch plädierte die Staatsanwältin heute auch beim Vorwurf der Rassendiskriminierung: Abfällige Bemerkungen über Muslime in Mails und Chats über angeblichen Fundamentalismus seien zwar «unprofessionell und salopp», aber nicht strafbar.
Die Staatsanwältin hielt der Beamtin zugute, dass diese keine persönlichen Vorteile gewonnen, sondern geglaubt habe, im Interesse der Schweiz zu handeln. «Für den Rechtsstaat fatal» sei jedoch, dass die anderen Mitarbeitenden keinen Widerstand geleistet hätten.
Die Angeklagte selber blieb wortkarg. Sie sagte nur, heute würde sie es «anders und besser machen». Der Schutz vor Kriminalität sei ihr sehr wichtig, und dabei habe sie «Grenzen ausgelotet». Ihr Verteidiger plädierte auf Freispruch in allen Punkten.
Die Staatsanwältin forderte eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 200 Franken wegen Amtsmissbrauchs und Amtsgeheimnisverletzung. Durch den Verlust ihrer Kaderstelle sei die Beschuldigte bereits gestraft. Sie ist inzwischen als Mitarbeiterin bei der SVP tätig.