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Verwaltungsklagen gegen Stromkonzerne
Aus Rendez-vous vom 22.05.2019. Bild: Keystone
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Strapazierte «Grundversorgung» Machen Stromversorger KMU kaputt?

Wenn mächtige Stromkonzerne über den Zaun fressen, sind private Dienstleister oft chancenlos. Das Gewerbe schlägt Alarm.

Der Frust ist gross bei Hans-Peter Kaufmann, der als Direktor des Gebäudetechnikverbands Suissetec viele KMU vertritt: «Diese staatsnahen Betriebe missbrauchen ihre Macht und drängen das Gewerbe an den Rand der Tätigkeiten.»

«Machtmissbrauch»

Machtmissbrauch ist ein happiger Vorwurf. Doch Kaufmann ist überzeugt, dass sich manche Stromanbieter nicht an die Spielregeln halten. Er verweist insbesondere auf die Informationen, welche die grossen Betriebe nur aufgrund ihrer Monopolstellung einholen könnten und diese dann für andere kommerzielle Aktivitäten zweckentfremdeten.

Die Grossen stehen in direkter Konkurrenz zu den KMU, die keinen Zugang zu den Monopoldaten haben.
Autor: Hans-Peter Kaufmann Direktor des Gebäudetechnikverbands Suissetec

Einen Vorsprung haben die Monopolisten, weil sie von allen Kunden, die sie mit Strom versorgen, automatisch die Daten haben. Private Firmen müssen diese Adressen zuerst kaufen.

Umstrittene Werbung und interne Absprachen

Und tatsächlich kommt es vor, dass Energieversorgungsunternehmen der Stromrechnung auch Werbung beilegen. Zum Beispiel eine Broschüre für sparsame Duschbrausen, die sie verkaufen. Oder sie drucken Werbung direkt auf die Rechnung, etwa für den eigenen Online-shop, wo sie Haushaltsgeräte verkaufen. Radio SRF liegen solche Dokumente vor.

Zudem gibt es interne Absprachen. Wer eine Solaranlage installiert, muss beim Netzbetreiber ein Anschlussgesuch einreichen. Es kam vor, dass der Bereich Netzanschluss den Bereich Energiedienstleistungen über den neuen Anschluss informierte. Dem frisch gebackenen Solaranlagenbesitzer wurden per Mail Beratungsdienstleistungen angeboten.

Gesetz schreibt «Entflechtung» vor, aber...

Der auf den Strommarkt spezialisierte Rechtsanwalt Martin Föhse spricht von einem Grenzbereich. Das Vorgehen sei unschön, aber ob es auch illegal ist, sei nicht klar. Zwar schreibe der Artikel 10 des Stromversorgungsgesetzes die «Entflechtung» der verschiedenen Bereiche vor. Allerdings sei die Bestimmung nicht so exakt definiert, und es gebe dazu auch noch keine Praxis der Behörden oder des Bundesgerichts, sagt Föhse. Das Gesetz lasse Interpretationsspielraum.

VSE: «Branche ist sensibilisiert»

Wie das Verhalten der Energieversorger zu beurteilen ist, muss jetzt das Bundesamt für Energie entscheiden: Drei Verwaltungsklagen sind dort hängig. Der Verband der Schweizer Elektrizitätswerke VSE vertritt die Energieversorger, darunter auch Beschuldigte.

Die meisten Energieversorger verhielten sich korrekt, sagt Jürg Müller, Leiter des VSE-Rechtsdienstes: «Soweit uns bekannt, ist die Branche sensibilisiert. Wir haben keine Hinweise, dass hier gross Missbrauch betrieben wird.»

Wir haben keine Hinweise, dass hier gross Missbrauch betrieben wird.
Autor: Jürg Müller Verband Schweizer Elektrizitätswerke (VSE), Leiter Rechtsdienst

Es sei aber eine «schwierige Thematik», räumt Müller ein. Man sei deshalb daran, ein entsprechendes Branchendokument zu erarbeiten, in dem auf die Vorgaben hingewiesen werde.

Elcom macht Informationsveranstaltungen

Auch die Elcom, die staatliche Aufsichtsbehörde, ist aktiv geworden. Deren Rechtsexperte Jan Ritschard betont, dass das Thema «Entflechtung» zunehmend bedeutend werde. «Wer denken, dass hier das Bewusstsein Markt noch geschärft werden muss.»

Die Elcom führt deshalb Infoveranstaltungen für Netzbetreiber durch, in denen sie daran erinnert, dass die Grundversorgung klar von weiteren Tätigkeiten getrennt werden muss. Im Parlament sind Vorstösse hängig, die für gleich lange Spiesse für öffentliche und private Unternehmen fordern.

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