Autobahn-Vignetten im Wandel der Zeit
- Der Bundesrat möchte die Klebe-Vignette durch eine E-Vignette ersetzen.
- Der Preis dieser Strassengebühr soll weiterhin jährlich 40 Franken betragen.
- Vignetten mit einer Gültigkeitsdauer von weniger als einem Jahr lehnt die Landesregierung ab .
Den Vorteil der E-Vignette sieht der Bundesrat in erster Linie in der Flexibilität beim Tarif und bei der zeitlichen Stückelung. Das schreibt er in einem heute veröffentlichten Bericht, den er im Auftrag des Nationalrats verfasst hat. An der Gültigkeitsdauer will die Landesregierung wegen der erwarteten Mindereinnahmen nichts ändern.
Bundesrat will Vignettenpreis nicht erhöhen
So würde eine Kurzzeitabgabe zu 20 Franken beispielsweise zu Einnahmeausfällen von 90 Millionen Franken führen, wie es in dem Bericht weiter heisst. Die Alternative wäre, die Jahresabgabe um 16 Franken zu erhöhen. Eine Erhöhung des Vignetten-Preises war 2013 an der Urne jedoch gescheitert. Ein erneuter Anlauf steht für den Bundesrat derzeit nicht zur Diskussion, wie er festhält.
Hingegen zieht der Bundesrat eine reduzierte Abgabe für Motorräder und Anhänger in Erwägung. Von einem höheren Vignettenpreis für Lieferwagen rät der Bundesrat wegen Abgrenzungsproblemen ab.
Die E-Vignette wäre derweil keine eigentliche Vignette mehr, sondern eine elektronisch registrierte Berechtigung. Diese könnte per Internet erworben werden und wäre nach Bezahlung des Preises in einer Datenbank registriert. Die Kontrolle würde gemäss dem Bericht per Videoabgleich der Kontrollschilder durchgeführt.
Investitionskosten in Millionenhöhe
Der Bundesrat rechnet für die Einführung der E-Vignette mit Investitionskosten von 50 Millionen bis 75 Millionen Franken und mit jährlichen Betriebskosten zwischen 25 Millionen und 35 Millionen Franken. Heute belaufen sich diese Kosten auf rund 48 Millionen Franken.
Die tieferen Betriebskosten und die erwarteten Mehreinnahmen wegen des geringeren Missbrauchs würden mindestens teilweise wettgemacht durch Mindereinnahmen bei den Wechselkontrollschildern und den Sondertarifen für Motorräder und Anhänger. Unter dem Strich ist laut Bundesrat ein kostenneutraler Systemwechsel möglich.
Kritiker sehen Vorstufe zu Mobility Pricing
Kritiker der E-Vignette sehen diese jedoch als Vorstufe zum Mobility Pricing. Dem widerspricht der Bundesrat. Im Gegensatz dazu werde die Nationalstrassenabgabe weiterhin pauschal erhoben, schreibt er in dem Bericht.
Auch datenschützerischen Bedenken tritt der Bundesrat entgegen. Die mit Videotechnik erhobenen Kontrolldaten gälten nicht als besonders schützenswert. Die Daten der Fahrzeughalter, die sich korrekt verhalten, würden sofort gelöscht.
Das Parlament hat den Bundesrat bereits beauftragt, eine Vorlage zur Einführung einer E-Vignette auszuarbeiten. Eine solche will die Regierung bis Ende 2017 vorlegen. Bis zu einem allfälligen Volksentscheid dürften zwei Jahre vergehen, die Einführungsphase könnte vier Jahre in Anspruch nehmen. Der Systemwechsel würde demnach ab 2023 erfolgen.