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Für eine Asylunterkunft müssen Bewohnerinnen und Bewohner ausziehen
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 27.02.2023.
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Streit in Windisch (AG) Für Asylunterkunft: 49 Personen müssen ihre Wohnungen verlassen

  • Da der Kanton Aargau ihre Wohnungen für Asylsuchende braucht, erhielten in Windisch bisherige Mieterinnen und Mieter die Kündigung.
  • Der Hauseigentümer, der die Kündigungen ausgesprochen hat, gibt SRF keine Auskunft.
  • Die Gemeinde Windisch (AG) kritisiert den Kanton scharf und will den Betroffenen helfen, sich gegen die Kündigung zu wehren.

In drei Häusern in der Gemeinde Windisch soll eine Asylunterkunft für rund 100 Geflüchtete entstehen. Der Eigentümer der Liegenschaften hat die Gebäude dem Kanton offenbar dafür angeboten. Der Haken an der Sache: Aktuell wohnen noch 49 Personen in den Gebäuden. Diese erhielten nun per Ende Juni die Kündigung.

Gemeinderat stellt sich gegen Kündigungen

Der Gemeinderat von Windisch zeigt sich in einer Mitteilung «zutiefst schockiert über das Vorgehen». Kritisiert werden dabei der Eigentümer der Gebäude, aber auch der Kanton Aargau. Die Windischer Behörden betonen, sie hätten die Kantonsvertreter darauf hingewiesen, dass in den Liegenschaften Personen wohnten.

Haus
Legende: Die betroffenen Mieterinnen und Mieter wohnen in drei Gebäuden an der Mülliger- und Zelglistrasse in Windisch. SRF / Beni Minder

Die Wohnungen sind relativ günstig, sie werden von Personen mit tieferem Einkommen bewohnt. Gewisse Bewohnerinnen und Bewohner beziehen Sozialhilfe. Für den Gemeinderat ist deshalb klar, dass es für sie sehr schwierig wird, neue Wohnungen in diesem Preissegment zu finden.

Die Gemeinde will sich gegen den Rauswurf der Mieterinnen wehren und den Betroffenen aufzeigen, wie sie gegen die Kündigung vorgehen können. Die Windischer Frau Gemeindeammann Heidi Ammon sagt: «Wir haben kein Verständnis für das Vorgehen des Kantons.» Sie erwarte vom Kanton, dass er darauf verzichtet, die Liegenschaften als Asylunterkunft zu mieten.

In Seegräben im Kanton Zürich und im deutschen Lörrach bei Basel gab es in den vergangenen Wochen ähnliche Fälle, bei denen Mieterinnen und Mietern gekündet wurde, damit Asylsuchende in ihre Wohnungen einziehen konnten. Allerdings gehörten diese Wohnungen jeweils der Gemeinde.

Eigentümer und Kanton schweigen

In Windisch gehören die drei Gebäude dagegen einem privaten Unternehmen mit Sitz in Wollerau im Kanton Schwyz, der 1drittel Aleph AG. Die Firma hat die Kündigungen ausgesprochen. Warum dies geschehen ist, bleibt vorerst unbeantwortet.

Der Geschäftsführer der Firma sagt auf Anfrage von Radio SRF, dass er keine Stellung nehmen will. Somit bleibt etwa unklar, ob der Kanton für die Miete der Wohnungen als Asylunterkunft mehr bezahlt als die aktuellen Mieterinnen und Mieter.

Vom zuständigen Aargauer Gesundheits- und Sozialdepartement gibt es ebenfalls keine Stellungnahme. Ein Mediensprecher lässt bloss ausrichten, man wolle mit der Gemeinde Windisch das Gespräch suchen. Damit ist beispielsweise nicht klar, ob der Kanton die Mietverträge für die Wohnungen bereits unterzeichnet hat oder nicht.

Asylnotstand im Aargau

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Die Aargauer Regierung hat im Januar offiziell die Asylnotlage ausgerufen. Damals wurde betont, dass zunächst unterirdische Unterkünfte für Asylsuchende geöffnet werden sollen. Geschehen ist dies beispielsweise bereits in Muri, in wenigen Tagen eröffnet werden soll eine unterirdische Unterkunft in Birmenstorf bei Baden.

Die offizielle Notlage würde es dem Kanton Aargau im äussersten Fall erlauben, Private oder Gemeinden zu zwingen, ihre Gebäude für eine Asylunterkunft zur Verfügung zu stellen.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 27.02.2023, 12:03 Uhr;

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