- Das Schweizer Online-Magazin «Republik» hat in einem Prozess gegen den US-Technologiekonzern Palantir in fast allen Punkten recht bekommen.
- Palantir hatte vor dem Zürcher Handelsgericht gegen die Berichterstattung der «Republik» geklagt und verlangt, dass es Gegendarstellungen von Palantir publiziert.
- Das Gericht gab Palantir nur in einem von 23 Anklagepunkten recht.
- Die «Republik» spricht deshalb von einem Sieg der Pressefreiheit.
Der Milliarden-Konzern Palantir betreibt Überwachungs- und Analyse-Software für Polizei, Behörden und Geheimdienste. Die «Republik» hatte geschrieben, dass Palantir während sieben Jahren versucht habe, seine Überwachungssoftware an die Schweizer Behörden zu verkaufen, ohne Erfolg.
Diese Darstellung einer gescheiterten Markterschliessung stellte Palantir infrage und zog vor Gericht. Palantir verlangte, dass die «Republik» mehrere Gegendarstellungen zu ihrer Berichterstattung veröffentlicht.
«Erfolg für Pressefreiheit»
Die «Republik» wertet das Urteil als wichtigen Erfolg für die Pressefreiheit. Das Gericht auferlegte Palantir den Grossteil der Verfahrenskosten: Das Unternehmen muss 95 Prozent der Gerichtskosten von 9000 Franken sowie knapp 10’000 Franken an Entschädigung bezahlen.
Palantir zeigte sich dennoch zufrieden. Das Unternehmen betonte, das Gericht habe sein Recht auf Gegendarstellung grundsätzlich bestätigt. Es sei ein wichtiger Bestandteil einer offenen Debatte in unserer Gesellschaft, dass bei wichtigen Themen beide Seiten gehört werden, sagte ein Sprecher von Palantir.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.