- Das höchste Schweizer Gericht weist die Beschwerde gegen die Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) ab.
- Um das Stadion sollen in der Nähe des Bahnhofs vier Hochhäuser zu stehen kommen. 17 Personen und eine Firma hatten Beschwerde gegen die BNO eingereicht.
- Die BNO weiche zwar etwas vom Richtplan des Kantons ab, das sei aber gut begründet, urteilt das Bundesgericht.
- Trotzdem kann mit dem neusten Entscheid noch nicht gebaut werden.
Das Aarauer Stadionprojekt trägt den Namen «Stadion 2017». Und schon der Name zeigt, dass es eigentlich schon lange stehen sollte. Stadt, Kantonsregierung und Stimmvolk stehen hinter dem Projekt mit vier Hochhäusern samt Stadion. Aber Einsprachen und Beschwerden blockieren das neue Stadion seit Jahren.
Wohntürme sollen Stadion finanzieren
Ursprünglich war ein Fussballstadion samt Einkaufscenter geplant, um das Stadion zu finanzieren. Aber das Konsumverhalten hat sich über die vielen Jahre geändert, Einkaufscenter werfen nicht mehr die grossen Gewinne ab, deshalb hat die Bauherrin HRS ihre Pläne geändert.
Hochhäuser mit Wohnungen sollen nun die nötigen Einnahmen bringen. 36 Millionen Franken kostet der Bau des Stadions. Das Gesamtvorhaben kostet sogar 80 Millionen Franken.
Geplantes Stadion Torfeld Süd in Aarau
Die vier Türme rund um das geplante Stadion sollen 57 bis 75 Meter hoch werden. Dafür musste die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) angepasst werden. 17 Personen und eine Firma haben deswegen Beschwerde vor Bundesgericht eingereicht. Sie rügten die unzulässige Abweichung der BNO vom kantonalen Richtplan.
Das sei nicht zu beanstanden, sagt nun das höchste Gericht. Es mache Sinn, dass «die kommunalen und kantonalen Instanzen von einer untergeordneten Abweichung vom Richtplan ausgegangen sind».
Keine weitere Verzögerung
Es sei auch die mehrjährige Wartefrist auf das neue Stadion zu berücksichtigen, findet das Bundesgericht. «Es wurden zum Projekt schon mehrere Volksabstimmungen durchgeführt. Es erscheint unter diesen Umständen legitim, die Planung nicht nochmals durch eine Anpassung des kantonalen Richtplans zu verzögern», heisst es in der Medienmitteilung des Bundesgerichts.
Es erscheint legitim, die Planung nicht nochmals zu verzögern.
Allerdings braucht es noch eine Sondernutzungsplanung. Diese soll klären, ob die Kombination von vielen Wohnungen, dichtem Bauen und attraktiver Freiraumgestaltung umsetzbar ist. Die Beschwerdeführenden rügten vor Bundesgericht auch, dass das neue Stadion die Vorschriften des Lärmschutzes verletzen würden. Das Bundesamt für Umwelt fand, eine Ausnahmebewilligung könne nicht ausgeschlossen werden. Deshalb findet auch das Bundesgericht, das sei möglich. Das Thema Lärm soll dann in der Sondernutzungsplanung detailliert angeschaut werden.
Fussballmatches weiterhin im alten Stadion
Nur mit einer rechtskräftigen BNO kann der Gestaltungsplan verabschiedet werden. Dieser regelt zum Beispiel die Anzahl der Parkplätze. Er ist die Grundlage, damit die Baubewilligung erteilt werden kann. Diese kann dann auch wieder über alle Gerichtsinstanzen angefochten werden.
Momentan liegt das grosse Stück Land beim Bahnhof Aarau brach. Der FC Aarau spielt weiterhin im altehrwürdigen, nicht Liga-tauglichen Fussballstadion Brügglifeld mitten im Wohnquartier. Die Swiss Football League erteilt regelmässig Ausnahmebewilligungen, weil das neue Stadion ja geplant ist, aber noch nicht steht.
Wie lange es dauert, bis die Bagger auffahren könnten, ist unklar. Seit 2021 wird das grosse Areal in Aarau für Streetsoccer und andere Zwischennutzungen genutzt.