- Das Internationale Olympische Komitee (IOC) geht gerichtlich gegen eine Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshof TAS vor.
- Der TAS hatte 28 russische Athleten von ihrer Dopingsperre freigesprochen.
- Nun muss das Schweizerische Bundesgericht den Fall beurteilen.
Der TAS hatte am 1. Februar 2018, kurz vor den Olympischen Winterspielen in Pyeongchang (Südkorea), von 28 der insgesamt 39 russischen Athleten die lebenslangen Olympiasperren wegen Dopings bei Olympia in Sotschi 2014 aufgehoben. Die lebenslangen Olympia-Strafen der elf weiteren russischen Athleten, die das IOC verhängt hatte, wurden ebenfalls aufgehoben, sie blieben aber für Pyeongchang gesperrt.
Zwei ausführliche Begründungen
«Wir wollen im Sinne der sauberen Sportler handeln und gehen deshalb gegen die Urteile vor», sagte IOC-Präsident Thomas Bach in Lausanne. Das IOC will alle Fälle vor das Bundesgericht bringen, sobald die ausführlichen Urteile vorliegen.
Bislang hat der TAS erst für zwei Athleten ausführliche Begründungen seiner Urteile veröffentlicht. Im Falle des Skilangläufers Alexander Legkow befand der Gerichtshof die Beweise als nicht ausreichend, um eine Schuld nachzuweisen. Bei Bobfahrer Alexander Subkow wurden die Doping-Vorwürfe teilweise bestätigt.