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Streit wegen Tweet «Gaga-Rechtsextremist»: Andreas Glarner zieht Urteil nicht weiter

  • Der Aargauer Nationalrat und SVP-Präsident Andreas Glarner akzeptiert die Bezeichnung «Gaga-Rechtsextremist».
  • Er wehrt sich damit überraschend nicht gegen das Urteil des Aargauer Obergerichts vom März 2025.
  • Es sei keine Beschwerde eingegangen, heisst es auf Anfrage von SRF beim Bundesgericht.
  • Andreas Glarner hatte ursprünglich angekündigt, dass er das Urteil weiterziehen wolle.

Der Zürcher Journalist Hansi Voigt hatte im Dezember 2022 auf Twitter (heute X) den Aargauer Politiker Andreas Glarner als «Gaga-Rechtsextremisten» bezeichnet. Daraufhin hatte Glarner Voigt angezeigt, unter anderem wegen Beschimpfung und übler Nachrede.

Das Aargauer Obergericht kam im März 2025 zum Schluss, dass Glarner die Bezeichnung «Gaga-Rechtsextremist» im politischen Diskurs akzeptieren muss. Für Voigt gab es einen Freispruch.

Mann im Anzug arbeitet konzentriert am Computer.
Legende: SVP-Nationalrat Andreas Glarner, hier während einer Session im Bundeshaus. Keystone/Anthony Anex

Andreas Glarner war am Urteilstag im März nicht zufrieden und meinte: «Es ist ehrenrührig, jemanden als Rechtsextremisten zu bezeichnen. Ich bin ein Politiker der grössten legitimierten Partei des Landes und habe nie etwas Rechtsextremes gemacht.» Deshalb wolle er das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.

Screenshot eines Tweets von Hansi Voigt über Rechtsextremismus und Medien.
Legende: Foto des Tweets, um den es beim Gerichtsverfahren geht. Dieser wurde unterdessen gelöscht. zvg

Das ist nun nicht passiert, das Urteil des Aargauer Obergerichts sei rechtskräftig, heisst es beim Bundesgericht auf Anfrage. Es sei keine Beschwerde eingereicht worden.

Die Vorgeschichte des Streits

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Die Staatsanwaltschaft hatte Hansi Voigt zu einer bedingten Geldstrafe von 8000 Franken und einer Busse von 1000 Franken Busse verurteilt. Voigt erhob Einsprache gegen den Strafbefehl und wurde vom Bezirksgericht Bremgarten freigesprochen.

Das Bezirksgericht urteilte, die Äusserung von Voigt auf Twitter sei im vorliegenden Fall «strafrechtlich nicht zu beanstanden». Die Bezeichnung beschreibe Andreas Glarner «in einem politischen Diskurs als Politiker gestützt auf seine politische Erscheinung».

Sowohl Glarner als auch die Staatsanwaltschaft haben das Urteil ans Obergericht weitergezogen.

Andreas Glarner begründet den Entscheid gegenüber SRF mit einer fehlenden Legitimation für einen Weiterzug ans höchste Schweizer Gericht. Er hätte von Anfang an eine Geldstrafe fordern sollen, habe dies aber unterlassen, weil er vor Bezirksgericht ohne Anwalt angetreten sei, so Glarner weiter.

Vor Obergericht dann liess sich Andreas Glarner von einem Anwalt vertreten. Damit geht der rechtliche Streit über die Bezeichnung «Gaga-Rechtsextremist» zu Ende.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 24.9.2025, 6;31 Uhr ; 

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