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Stromabkommen mit der EU: Es bleiben viele Fragen
Aus Tagesschau vom 09.02.2024.
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Strommarktabkommen mit der EU Heikle Punkte einer Strommarktliberalisierung

Ein Stromabkommen mit der EU soll nicht nur mehr Versorgungssicherheit bringen, sondern auch eine Liberalisierung: Die Haushalte könnten den Anbieter frei wählen oder in der Grundversorgung bleiben. Doch eine EU-konforme Grundversorgung biete weniger Sicherheit beim Strompreis, warnen Kritiker.

Heute haben Privatpersonen in der Schweiz keine Wahl, wer ihnen den Strom liefert. «Dafür haben sie in der Grundversorgung eine sichere Versorgung mit Strom zu fairen und stabilen Preisen. Vor allem auch, weil die Stromanbieter ihren eigenen Strom in der Grundversorgung zu Produktionspreisen, statt zu hohen Marktpreisen verkaufen müssen», sagt Reto Wyss, Zentralsekretär des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes.

Hochkarätige Gespräche am Montag

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Was muss die Schweiz bei Verhandlungen mit der EU noch herausholen, und was kann sie selber machen, um eine Strommarkt-Liberalisierung auch für Haushaltkunden attraktiv zu gestalten? Das unter anderem ist Thema bei hochkarätigen Gesprächen diesen Montag in Bern zwischen Bundesrat Albert Rösti, der Strombranche, den Sozialpartnern und Kantonsvertretern.

Wyss warnt: Sollte die Schweiz im Zusammenhang mit einem Stromabkommen mit der EU ihren Strommarkt liberalisieren müssen, würde die Grundversorgung nicht mehr die gleiche Preis-Sicherheit bieten wie heute. «In der EU müssen in der Grundversorgung mittelfristig Marktpreise gelten. Das würde in der Schweiz eine Preissteigerung bedeuten.»

Strompreisschwankungen ausgeliefert?

Tatsächlich hält auch ein Papier des Bundes fest, ein Schutz vor hohen Marktpreisen in der Grundversorgung sei nach EU-Recht nur teilweise möglich. Mit diesem EU-Recht aber müssten die Schweizer Stromregeln in Einklang stehen. «Es ist fraglich, ob die EU Produktionskostenpreise für zulässig halten würde», sagt auch Michael Frank, Direktor des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen, «denn das ist immer ein Eingriff in den Markt und in die Freiheit der stromproduzierenden Unternehmen.»

Strom-Kabel.
Legende: Das Strommarktabkommen soll nur ein Teil sein von mehreren neuen Abkommen und Regeln mit der EU. Widerstand dagegen könnte das ganze Paket gefährden. Keystone/Jean-Christophe Bott

Wären demnach bei einer Strommarktliberalisierung auch Haushalte, die in der Grundversorgung bleiben wollen, schutzlos den starken Strompreisschwankungen ausgeliefert, wie es sie vor allem seit dem Ukrainekrieg verstärkt gibt? Frank relativiert: «Solche Risiken gibt es heute schon, nicht nur beim Strom, sondern zum Beispiel auch beim Benzin oder Kleidern. Aber dieses Risiko kann geglättet werden, indem Grundversorger über mehrere Jahre hinweg Strom einkaufen. Dann haben sie stabilere Preise – wie heute schon die meisten.»

Tatsächlich werden schon heute 68 Prozent des verkauften Stroms in der Grundversorgung zu Marktpreisen verkauft – weil die Stromversorger selbst keinen Strom produzieren, sondern ihn beschaffen müssen. 32 Prozent hingegen werden selbst produziert und zu Produktionskostenpreisen verkauft. Nicht immer waren diese Preise tiefer. «Vor der Ukraine-Krise waren die Produktionskostenpreise wesentlich höher als die Marktpreise», ruft VSE-Direktor Michael Frank in Erinnerung. «Es kann also auch anders aussehen.»

Teure Wechselmöglichkeiten

Mit einer Strommarktliberalisierung sollten Schweizer Haushalte zwischen der Grundversorgung und dem freien Markt hin- und herwechseln können. Diese Wechselmöglichkeit würde aber kosten, darin sind sich Befürworter und Kritiker einig. «Wenn wir jedes Jahr oder gar jeden Monat den Anbieter wechseln könnten, macht das wenig Sinn, sondern das kostet nur», kritisiert Gewerkschafter Wyss.

«Das sehen wir doch heute schon bei den Krankenkassen. Die Wechselkosten würden dann beim Strom einfach auf die Netzgebühr draufgeschlagen werden.»

Das Strommarktabkommen soll nur ein Teil sein von mehreren neuen Abkommen und Regeln mit der EU. Widerstand dagegen könnte das ganze Paket gefährden.

Ergänzung

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In einer ersten Version dieses Artikels fehlte ein wichtiger Teil aus dem «Tagesschau»-Beitrag, der nun nachträglich ergänzt wurde.

Tagesschau, 09.02.2024, 19:30 Uhr

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