- Wer Strom von der eigenen Solaranlage ins Netz einspeist, bekommt dafür einen fixen Mindestbetrag.
- Bei einem Stromabkommen mit der EU müsste die Schweiz diese Preisgarantie für Solarstrom aus Anlagen Privater abschaffen.
- Das schreibt das Bundesamt für Energie auf eine Anfrage von Nationalrat Benoît Gaillard (SP/VD). Die EU sieht Fixpreise als Marktverzerrung.
Über das Schreiben berichteten die «Sonntagszeitung» und «Le Matin Dimanche». Es liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA ebenfalls vor.
Die beiden Zeitungen schreiben, dass die Abschaffung der Mindesttarifgarantie etwa 250'000 Besitzer von Solaranlagen treffen würde, die Strom ins Netz einspeisen. Das entspricht fast 95 Prozent aller Photovoltaikanlagen im Land.
BFE-Direktor Benoît Revaz bestätigte diese Zahlen gegenüber der Nachrichtenagentur nicht, dementierte sie aber auch nicht. Die Situation unterscheide sich je nach Eigenverbrauch der einspeisenden Produzenten.
Die Garantie einer minimalen Einspeisevergütung ist ein zentraler Punkt im neuen Stromgesetz. Das Volk hiess dieses 2024 mit 69 Prozent gut. Das Gesetz bezweckt eine Beschleunigung beim Ausbau der erneuerbaren Energien.
Stromabkommen mit der EU: Schweizer Mindestanteil fiele weg
SP-Politiker Gaillard erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, obwohl das Volk die Förderung erneuerbarer Energien klar angenommen habe, würden Solaranlagenbesitzer und Investoren bei der Änderung an Planungssicherheit einbüssen und den Marktschwankungen ausgesetzt sein.
Diese Risiken würden auch die Verbraucherinnen und Verbraucher treffen, indem sie bei der Marktöffnung mit horrenden Preissteigerungen konfrontiert sein könnten.
Bei den Änderungen im Hinblick auf das EU-Stromabkommen sieht der Bundesrat auch vor, den Mindestanteil von Strom inländischer Herkunft aus erneuerbarer Energie aus dem Stromgesetz zu streichen. Derzeit müssen die Versorger mindestens 20 Prozent des Strommix' aus solcher inländischer Energie anbieten.
Im Fall dieser Streichung wäre ein Mindestangebot inländischer erneuerbarer Energie zwar weiterhin möglich, aber nicht mehr obligatorisch, erklärte BFE-Direktor Revaz. Die EU will damit eine Diskriminierung zum Marktzugang verhindern.
Das Stromabkommen ist Teil des Pakets der Bilateralen III mit der Europäischen Union. Gegen das ganze Paket ist allein die SVP. Die Gewerkschaften bekämpfen das Stromabkommen. Es gilt als wahrscheinlich, dass die EU das Paket zur Erneuerung der bilateralen Verträge auch ohne das Stromabkommen annimmt.