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Substitutionszuschlag Apotheken verrechnen happigen Zuschlag für Generika

Eine Apotheke verrechnet einem Kunden einen Zuschlag von über 20 Franken für ein Generikum. Dieser ist sehr erstaunt.

«Sub - Crestor» für 21.60 Franken. Diesen Posten entdeckte ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» auf der Abrechnung seiner Krankenkasse. Er hatte sich vom Apotheker statt des gut 120 Franken teuren Originalmedikaments ein Generikum für 51.90 Franken geben lassen. Dass Apotheken bei rezeptpflichtigen Medikamenten kleinere Zuschläge verrechnen dürfen, war dem Mann bekannt. Einen derart hohen Zuschlag konnte er sich aber nicht erklären.

Auch seine Ärztin konnte ihm nicht weiterhelfen. In der Apotheke wurde dem Kunden dann erklärt, dass dieser Zuschlag zulässig sei, weil man ihn auf ein Generikum verwiesen habe. Das zahle ja sowieso die Krankenkasse, wurde ihm weiter beschieden. Der Mann fragt sich aber, ob so nicht der Spareffekt der Generika verpufft.

Verbände haben den Zuschlag vereinbart

«Sub – Crestor» steht für Substitution, also Ersatz, des Originalmedikaments namens Crestor durch ein Generikum. Die Krankenkassenverbände und der Apothekerverband haben vereinbart, dass ein Apotheker dafür 40 Prozent des Preisunterschieds zwischen Original und Generikum verrechnen darf. Maximal aber 21.60 Franken.

Ein Medikamentenersatz bedeute für den Apotheker einen gewissen Mehraufwand, begründen die Verbände den Zuschlag. Er müsse ein passendes Generikum suchen, den Kunden beraten und überzeugen, die Substitution dokumentieren und den verschreibenden Arzt informieren. Der Zuschlag schaffe für den Apotheker einen Anreiz, überhaupt Generika zu empfehlen.

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Apotheker gleichen so Mindereinnahmen aus

Preisüberwacher Stefan Meierhans stellt sich hinter diesen Zuschlag. Ein Apotheker erhalte zwölf Prozent des Verkaufspreises. «Das heisst, er verliert, wenn er ein günstigeres Generikum abgibt», sagt Meierhans. Gerade bei chronisch Kranken, welche ein Medikament über Jahre einnehmen würden, würden sich diese Mindereinnahmen summieren.

Um diesen Verlust etwas auszugleichen, dürfe ein Apotheker daher diesen Substitutionszuschlag verrechnen. Allerdings nur einmal. Taucht der Zuschlag für dasselbe Generikum wiederholt auf der Krankenkassen-Abrechnung auf, kann sich der Patient beschweren.

Neuer Vorschlag zur Förderung von Generika

Für den Preisüberwacher ist dieser Zuschlag allerdings noch nicht das Gelbe vom Ei, um den Absatz von Generika zu erhöhen. Eine Expertengruppe des Bundes hat 2017 verschiedene Vorschläge zur Senkung der Gesundheitskosten ausgearbeitet. Bei Wirkstoffen, deren Patentschutz abgelaufen sei, empfiehlt die Gruppe ein sogenanntes Festbetrags-System. Dabei legt der Bund fest, wie die Krankenkassen für eine bestimmte Menge des Wirkstoffs vergüten dürfen. Dieser Festpreis gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Originalmedikament oder ein Generikum handelt.

«Das Resultat ist, dass sich die allermeisten Hersteller beim Verkaufspreis ihrer Medikamente um diesen Festpreis gruppieren», sagt Stefan Meierhans zum Festbetrags-System. Im Ausland werde es bereits erfolgreich angewandt. Die Preise von Originalmedikamenten ohne Patentschutz und den entsprechenden Generika seien dort deutlich tiefer als in der Schweiz.

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