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Martin Baltisser und Silvia Bär hinter zwei Männern stehend.
Legende: Die Klage gegen Martin Baltisser und Silvia Bär beschäftigt seit Jahren die Gerichte. (Bild: 30. April 2015) Keystone / Archiv

SVP-Kader vor Gericht Bundesgericht fällt Urteil zu «Schlitzer-Inserat»

War es Rassendiskriminierung? Heute wird letztinstanzlich entschieden, ob das SVP-Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!» tatsächlich eine ganze Volksgruppe in ihrer Würde herabsetzt.

Inserat zur Masseneinwanderungsinitiative.
Legende: Das SVP-Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» wurde 2011 veröffentlicht. SRF

Worum geht es? Mit dem Slogan «Das sind die Folgen der unkontrollierten Masseneinwanderung: Kosovaren schlitzen Schweizer auf!» warb die SVP 2011 für die Masseneinwanderungsinitiative.

Mehrere Medien lehnten das Inserat als rassistisch ab. Der NZZ-Verlag hingegen veröffentlichte die Annonce, woraufhin zwei Kosovaren Strafanzeige erstatteten. Seither beschäftigt der Fall die Justiz. Zweimal versuchte die Berner Staatsanwaltschaft erfolglos das Verfahren einzustellen. Der ehemalige SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär wurden wegen mehrfacher Rassendiskriminierung angeklagt, weil sie bei der Planung und Veröffentlichung mitwirkten. Ex-Parteipräsident Toni Brunner blieb wegen seiner parlamentarischen Immunität unbehelligt.

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Der Stand: Nach dem Regionalgericht Bern-Mittelland befand auch das Berner Obergericht den Text im Frühjahr 2016 für rassistisch. Kosovaren würden pauschal als «Schlitzer» bezeichnet und so in ihrer Würde herabgesetzt. Zwar nehme das Inserat auf ein Verbrechen in Interlaken Bezug, aber dieser Hinweis finde sich nur im Kleingedruckten. Die Wirkung des Inserats sei pauschal und unzulässig.

Nicht beanstandet wurde hingegen eine Variante des Inserats, bei dem der Titel in der Einzahl gehalten war: «Kosovare schlitzt Schweizer auf!». Baltisser und Bär wurden beide zu bedingten Geldstrafen verurteilt.

Der Streitpunkt: Die SVP-Funktionäre sind der Meinung, dass die Berner Justiz die Meinungsäusserungsfreiheit missachtet habe. Mit diesem Urteil werde die Rassismus-Strafnorm missbraucht. Sie fochten deshalb ihre Verurteilung vor Bundesgericht an. Das Urteil ist gegen Mittag zu erwarten.

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