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Uneinigkeit bei Tabakwerbung
Aus 10 vor 10 vom 05.06.2015.
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Schweiz Tabakgesetz: Bundesrat hält Lobby stand

Für die einen geht es zu weit, für die anderen ist es zu lasch: Das geplante Tabakproduktegesetz. Doch nun macht der Bundesrat klar, dass er trotz heftiger Kritik in der Vernehmlassung an seiner Stossrichtung festhält.

Werbung für Zigaretten und Tabakprodukte soll weitgehend verboten werden. Zudem dürfen keine Zigaretten an Minderjährige verkauft werden. Der Bundesrat hält diese Vorschläge für ausgewogen. Trotz heftiger Kritik in der Vernehmlassung hält er deshalb an der Stossrichtung des Tabakproduktegesetzes fest.

Im Zentrum der Kritik stehen die neuen Werbeverbote. Der Bundesrat will Werbung für Zigaretten und andere Tabakprodukte grösstenteils verbieten. Am Kiosk, an Automaten und insbesondere an Festivals von nationaler Bedeutung sollen die Tabakkonzerne aber weiterhin für ihre Raucherwaren werben dürfen.

Eine Reihe Zigarette mit einem Schild: Ab 18
Legende: Sowohl klassische Zigaretten als auch elektronische soll man gemäss Bundesrat erst ab 18 Jahren kaufen dürfen. Keystone

Weit auseinanderliegende Positionen

Gesundheits- und Jugendorganisationen verlangen aber ein totales Werbeverbot für Zigaretten. Sie werfen der Zigarettenindustrie vor, mit ihrer Werbung direkt auf Jugendliche zu zielen.

Das sehen der Gewerbeverband sowie die Werbe- und Medienbranche anders. Teils befürchten sie Einbussen, teils sehen sie in den Verboten eine ideologisch geprägte Bevormundung der Bürger.

Kein Verbot für Lehrlinge

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Ursprünglich wollte der Bundesrat nicht erlauben, dass Minderjährige Tabak verkaufen. Hier ändert er seine Meinung. Dies soll erlaubt sein, was die Situation für Lernende erleichtert.

Angesichts dieser weit auseinanderliegenden Positionen will der Bundesrat die aus seiner Sicht ausgewogene Stossrichtung des Vorentwurfs beibehalten. Die darin vorgeschlagenen Bestimmungen ermöglichten es, die Bevölkerung und insbesondere Jugendliche besser vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums zu schützen, heisst es in einer Mitteilung.

E-Zigaretten ja, aber nicht in Restaurants

Mit dem Tabakproduktegesetz soll auch der Verkauf von nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten in der Schweiz zugelassen werden. Dieser unterliegt jedoch denselben Einschränkungen bezüglich Werbung und Verkauf an Minderjährige wie die Tabakzigaretten. Alle E-Zigaretten, ob nikotinhaltig oder nicht, würden zudem künftig unter das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen fallen.

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