Das Wichtigste in Kürze:
- Die Höchsttarife für Schlafapnoe-Geräte sind zu hoch. Der Preisüberwacher empfahl daher im Dezember 2016 eine sofortige Senkung.
- Als Reaktion hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der sogenannten Mittel- und Gegenständeliste im Januar den Höchstvergütungsbeitrag für den Kauf gesenkt, nicht aber für die Miete.
- Der Preisüberwacher ist nicht zufrieden, denn 90 Prozent der Schlafapnoe-Betroffenen mieten ihr Gerät. Für sie sind die Preise zu hoch geblieben. Daher doppelt er mit seiner Empfehlung bei «Espresso» nach.
- Das BAG sagt, die Mietpreise würden voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2018 angepasst, im Rahmen einer ordentlichen Revision der Liste.
In der Schweiz leiden gemäss der Lungenliga rund 150'000 Menschen an Atemaussetzern, während sie schlafen. Sie sind deshalb übermüdet oder haben Schwierigkeiten sich zu konzentrieren. Behandelt wird die sogenannte Schlafapnoe mit Beatmungsgeräten (nCPAP-Geräte) für die Nacht. Die meisten dieser Geräte werden den Betroffenen vermietet – für viel Geld.
Mit einer Jahresmiete abgezahlt
Ein «Espresso»-Hörer hat nachgerechnet: In den letzten zweieinhalb Jahren bezahlte er für sein Schlafapnoe-Gerät 3200 Franken Miete. Bei einer Internetrecherche stellte er fest, dass er dasselbe Gerät im Ausland für umgerechnet 1400 Franken hätte kaufen können. «Die Miete ist so hoch, dass das Gerät eigentlich nach einem Jahr abgezahlt wäre», stellt der Mann konsterniert fest.
Immer wieder melden sich Schlafapnoe-Patienten mit dieser Kritik beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» und auch beim Preisüberwacher. Dieser hat deshalb die Kauf- und Mietpreise für Schlafapnoe-Geräte untersucht. Als Folge davon empfahl er dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), den Höchstvergütungsbetrag für Kauf und Miete solcher Geräte sofort zu senken.
In der Schweiz müssen nCPAP-Geräte über einen Arzt, ein Schlaflabor oder eine Organisation wie die Lungenliga bezogen werden, damit die Krankenkasse die Behandlung übernimmt. Das BAG legt in der Mittel- und Gegenständeliste die Höchsttarife fest. Dieser lag bei Schlafapnoe-Geräten vor einem Jahr bei 2500 Franken für den Kauf und bei 3.35 Franken pro Tag für die Miete.
Höchstpreise nur für Kauf gesenkt
Nach der Empfehlung des Preisüberwachers senkte das BAG im Januar den Höchsttarif für den Kauf der Schlafapnoe-Geräte auf 1500 Franken, nicht aber denjenigen für die Miete. Der Preisüberwacher ist daher nur mässig zufrieden: «Man muss wissen, dass 90 Prozent der Geräte in der Schweiz gemietet werden», sagt Stefan Meierhans. Die Massnahme des BAG ist also nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Die meisten Betroffenen bezahlen immer noch zu viel für ihr Beatmungsgerät.
Das BAG rechtfertigt seinen Entscheid mit der unterschiedlichen Ausgangslage für die Kauf- und Mietpreise. Bei den Kaufpreisen habe sich der Handlungsbedarf für eine Sofortmassnahme klar belegen lassen.
Bei den Mieten sei die Situation komplizierter. Man könne hier nicht einfach nur einen Kaufpreis als Massstab nehmen. In den Mietpreisen seien auch Betreuung, Reparaturen und Verbrauchsmaterial eingerechnet. Es habe hier weniger Hinweise «auf relevante Kostenunterschiede zwischen Preisen und Höchstvergütungsbeiträgen» gegeben, sagt das BAG.
Der Höchsttarif für die Miete von Schlafapnoe-Geräten werde aber im Rahmen der ordentlichen Revision der Mittel- und Gegenständeliste voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2018 überprüft.
Die Lungenliga, die in der Schweiz am meisten nCPAP-Geräte vermietet und verkauft, betont gegenüber «Espresso», wie wichtig eine gute Betreuung für den Therapieerfolg sei. Zudem vermiete die Lungenliga ihre Geräte nicht einfach zum Maximaltarif. Dies sei nur im ersten Jahr der Fall, danach werde die Miete schrittweise auf 25 Prozent unter den Höchsttarif gesenkt. Nach einem Jahr würde mit den Patienten zudem besprochen, ob es für sie besser wäre, das Gerät zu kaufen.
Auch Geräte aus dem Ausland vergüten?
25 Prozent unter dem Höchsttarif: Das klingt gut. Allerdings entspricht dies in etwa dem Betrag, den Preisüberwacher Stefan Meierhans als neuen Höchsttarif empfiehlt. Alles andere sei zu hoch. Stefan Meierhans doppelt daher nach: «Die Vergütung für die Gerätemiete muss nach unten angepasst werden.»
Sowieso müssten alle Preise auf der Mittel- und Geräteliste besser bewirtschaftet werden. Letztlich müsse man den Markt öffnen, findet der Preisüberwacher: «Wenn jemand ein Gerät im Ausland beschafft, um zu sparen, soll er nicht bestraft werden. Das sollte auch von der Krankenkasse vergütet werden.» Der Bundesrat habe bereits festgehalten, dass er bereit sei, die Liste bei gewissen Produkten auch für Käufe im Ausland zu öffnen, sagt das BAG. Der Entscheid liegt am Ende beim Parlament.
Der betroffen «Espresso»-Hörer mag nicht so lange warten. Er hat seine Krankenkasse bereits angefragt, ob sie ihm auch ein im Ausland gekauftes Schlafapnoe-Gerät vergüten würde. Der Entscheid stehe noch aus, erzählt er: «Aber mein Entscheid ist bereits gefallen. Um zu sparen, werde ich mir so oder so ein Gerät im Ausland kaufen.»
Ruhe im Schlaf dank Didgeridoo
Die Behandlung der Schlafapnoe geht überraschenderweise auch anders: Zwei Forscher aus der Schweiz haben 2005 bewiesen, dass regelmässiges Spielen des australischen Blasinstruments Didgeridoo bei Schlafapnoe hilft (Beitrag «Mit dem 'Blasrohr' gegen das Schnarchen» vom 23.04.14). Die Patienten schnarchen weniger und sind tagsüber weniger müde. Dafür wurden die Wissenschaftler mit dem alternativen Nobelpreis ausgezeichnet.