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Tatverdacht erhärtet Sonko bleibt weiter in U-Haft

  • Der frühere Innenminister Gambias, Ousman Sonko, bleibt weiterhin in Schweizer Untersuchungshaft. Das hat das Bundesgericht entschieden.
  • Dem Mann, der als Asylbewerber im bernischen Lyss gelebt hatte, werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.
  • Er soll für Folterungen und andere Misshandlungen verantwortlich gewesen sein.
  • Er befindet sich – ohne Prozess – seit fast drei Jahren in Untersuchungshaft, wogegen er mehrmals juristisch vorgegangen ist.

Video
Aus dem Archiv: Folterprozess – Sonko vor einem Schweizer Richter?
Aus Rundschau vom 07.02.2018.
abspielen. Laufzeit 8 Minuten 7 Sekunden.

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass sich der Tatverdacht durch Zeugenaussagen und Dokumente erhärtet habe. Sonko drohe somit eine Strafe, die länger dauere als die Untersuchungshaft. Deshalb dürfe er nicht freigelassen werden.

Der ehemalige Innenminister von Gambia befindet sich seit etwas mehr als zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft.

Keine Gefahr von Überhaft

Sonko droht aufgrund der Vorwürfe gegen ihn eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren, führt das Gericht aus. Insofern bestehe derzeit nicht die Gefahr einer so genannten Überhaft. Aufgrund des internationalen und komplexen Falles sei die Haftdauer zudem verhältnismässig.

Sonko wird beschuldigt, als Generalinspektor der gambischen Polizei und als Innenminister zwischen 2006 und September 2016 für Folterhandlungen und Handlungen gegen die sexuelle Integrität durch ihm unterstellte Polizeikräfte oder diesen nahestehende Gruppen wie die «Junglers» verantwortlich zu sein.

Asylsuchender in Lyss

Vor seiner Festnahme im Januar 2017 lebte Sonko einige Monate unbehelligt als Asylsuchender in einem Durchgangszentrum im bernischen Lyss. Nach einer Strafanzeige der Nichtregierungsorganisation Trial International wurde er festgenommen.

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