- Die SP-Gemeinderätin Simone Brander ist vom Zürcher Bezirksgericht zu einer bedingten Geldstrafe von 1000 Franken verurteilt worden.
- Ihr war vorgeworfen worden, gegen die Covid-19-Verordnung verstossen zu haben.
- Der Fall ist von nationalem Interesse, weil er den Umgang der Justiz mit den Corona-Massnahmen betrifft.
Brander hatte am 14. Mai 2020 an einer Demonstration von Velofahrenden bei der Gessnerallee beim Zürcher Hauptbahnhof teilgenommen. Dabei sperrten die Demonstrierenden eine Fahrspur für Autos ab und sprühten mit Schablonen Velozeichen auf die Fahrbahn.
Wir reden hier schlussendlich über eine Bagatelle.
Brander war damals nach eigener Aussage als Mediensprecherin vor Ort. Mit ihrer Teilnahme hat sie nach Ansicht des Gerichts das damals gültige Versammlungs- und Veranstaltungsverbot missachtet. «Wir reden hier schlussendlich über eine Bagatelle», sagte der Richter bei der Urteilsverkündung.
Tatsächlich war der Fall für die Staatsanwaltschaft vor allem ein Testballon, um abzuklären, ob eine Verurteilung aufgrund der Covid-Verordnung überhaupt möglich ist, oder ob «dem Bundesrat die Pferde durchgegangen sind», wie der zuständige Staatsanwalt sein Anliegen formulierte.
Verteidigung plädierte auf Freispruch
Branders Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Die politische Meinungsäusserung sei zur Tatzeit nicht in der Verordnung abgedeckt gewesen. Die Gesetzgebung müsse zudem für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich sein. Bei der Covid-Verordnung sei das nicht der Fall gewesen. Es sei selbst für Juristen schwierig gewesen, immer zu wissen, was gerade gelte. Die Verordnung habe sich fast im Wochentakt geändert.
Ein Umstand, den auch der Staatsanwalt anerkannte. Bei Verhandlungsbeginn musste sogar der Richter darauf hinweisen, dass in der Anklageschrift eine Covid-Verordnung zitiert werde, die es formell so zum Tatzeitpunkt noch nicht gegeben hatte.
Brander spricht von politischer Willensäusserung
Für Simone Brander war vor Gericht klar, dass sie mit ihrer Teilnahme nicht gegen die Corona-Verordnung verstossen hatte. Es habe sich um die Artikulation eines politischen Willen gehandelt. Die politische Willensäusserung müsse auch während einer Pandemie möglich sein. Dazu hätten alle Teilnehmenden Abstand gehalten und Masken getragen.
Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung allerdings nicht. So sei die Verordnung etwa immer auf den neuesten Stand gebracht worden und damit verständlich. «Damit ist die erste Instanz durch», sagte der Richter. «Wir erwarten aber alle, dass es noch eine zweite und dritte geben wird.» Tatsächlich kündigte die Verteidigung an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.