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Teils prekäre Verhältnisse Gewerkschaften fordern Schutzmassnahmen für Temporärarbeitende

  • Temporär-Arbeitnehmer sind in der Schweiz meist schlechter gestellt als Festangestellte in gleicher Position.
  • Die Gewerkschaften fordern Massnahmen zur Gleichbehandlung von dieser Angestellten.
  • Anteilsmässig arbeiten in der Schweiz mittlerweile immer mehr Erwerbstätige in einem Temporärarbeitsverhältnis.

Diese Entwicklung sei besorgniserregend, warnte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Seit 1995 habe sich der Anteil dieser «potenziell prekären» Beschäftigungsform am gesamten Arbeitsvolumen auf 2,6 Prozent verfünffacht.

Besonders aufmerksam verfolgt die Gewerkschaft die Entwicklung in Service-Public-Branchen, wo der Anteil temporärer Arbeitenden – etwa bei der Post, der Swisscom oder den SBB – wachse.

Tiefere Löhne und kürzere Kündigungsfristen

Temporärarbeit sei deshalb problematisch, weil die Angestellten ohne festen oder nur mit befristeten Arbeitsverträgen quasi auf einem «Schleudersitz» sässen, sagte Vania Alleva, Präsidentin der Schweizer Gewerkschaft Unia. Nebst kurzem Kündigungsfristen seien tiefere Löhne, tiefere oder gar keine Zulagen sowie flexiblere und teils längere Arbeitszeiten die Regel.

Zwar seien mit dem 2012 unterzeichneten und kürzlich bis 2020 verlängerten Gesamtarbeitsvertrag für temporär Angestellte wichtige Fortschritte erzielt worden. Doch es brauche weitere Verbesserungen, forderte SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard.

Deshalb fordern die Gewerkschaften im Wesentlichen, dass Temporärangestellte mit regulären Anstellungsverhältnissen in Bezug auf

  • Lohn
  • Arbeitszeiten
  • Sozialversicherungsrechten
  • Kündigungsbestimmungen

gleichgestellt werden. Vor allem bezüglich der Einhaltung der Mindestlöhne zählt Alleva auf die Sozialpartnerschaft. Im vergangenen Herbst hatte der Verband der Personaldienstleister Swissstaffing das Prinzip «Equal minimum Pay» lanciert. Nun müssten die Arbeitgeber den Worten Taten folgen lassen, forderte die Unia-Präsidentin.

Swissstaffing gegen Verbote

Von Bund und Kantonen fordert der SGB, dass Obergrenzen für den Temporäranteil im Beschaffungswesen festgelegt und Temporärbüros systematisch überprüft werden. Weiter sollen Temporäre spätestens nach einem Einsatz von sechs Monaten den Anspruch auf eine Festanstellung erhalten – und Temporär-Plattformen aus dem Ausland sollen gemäss SGB hierzulande gesperrt werden.

Das Gleichbehandlungsprinzip wollen die Gewerkschaften ausserdem in den Gesamtarbeitsverträgen realisiert und gesetzlich festgeschrieben haben.

Swissstaffing setzt sich derweil gegen eine Beschränkung oder ein Verbot von Temporärarbeit ein. Dies blende nicht nur die Realitäten in der Wirtschaft und Gesellschaft aus, sondern verstosse auch gegen die Wirtschaftsfreiheit, hielt der Verband in einer Stellungnahme fest.

Über Temporärjob zur Festanstellung?

Flexibles Arbeiten sei in den Industrieländern ein wachsendes Bedürfnis und in der Schweiz würden die Personaldienstleister mit Mindestlöhnen dem Lohndruck entgegentreten. Seit 2012 seien die Minimallöhne für ungelernte Temporärarbeitende um knapp 16 Prozent und jene für gelernte Arbeitskräfte um 7,8 Prozent erhöht worden.

Bei Swissstaffing ist man darüber hinaus davon überzeugt, dass vielen Erwerbstätigen über die Temporärarbeit der Weg in eine Festanstellung eröffnet wird. Im letzten Jahr hätten rund 240'000 Arbeitslose dank Temporärarbeit zurück auf den Arbeitsmarkt gefunden und jeder zweite Temporäre auf Feststellensuche sei innerhalb von 24 Monaten fündig geworden.

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