- Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK-N) will staatsgefährdende Personen gesichert unterbringen können, um terroristische Taten zu verhindern.
- Damit soll eine Lücke bei der Terrorbekämpfung geschlossen werden.
- Die Kommission sprach sich mit 13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung dafür aus, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Die SIK-N beantragt ihrem Rat, einer parlamentarischen Initiative von Mauro Tuena (SVP/ZH) Folge zu geben. Das teilen die Parlamentsdienste mit. Mit der Präventivhaft könnten Gefährder und Gefährderinnen auf Verdacht hin über längere Zeit gesichert untergebracht werden. Die Anordnung dieser «gesicherten Unterbringung» soll aber gemäss der parlamentarischen Initiative zwingend durch ein Zwangsmassnahmengericht verfügt werden müssen.
Aus Sicht der Kommissionsmehrheit hätte mit einer solchen Massnahme zum Beispiel der terroristische Angriff in Morges/VD vom September 2020 mit einem Toten verhindert werden können. Damals war ein 29-jähriger Portugiese in einem Kebab-Restaurant mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt worden. Beim geständigen Täter sei ein dschihadistischer Hintergrund festgestellt worden.
Minderheitsmeinung: Verstoss gegen Menschenrechte
Die Kommissionsmehrheit wies gemäss Mitteilung ausserdem darauf hin, dass die Kantone in der Vergangenheit diese Massnahme bereits gefordert hätten. Die Mehrheit sei sich aber bewusst, dass eine verhältnismässige und menschenrechtskonforme Ausgestaltung dieser «gesicherten Unterbringung» von staatsgefährdenden Personen anspruchsvoll sei.
Die Minderheit war der Meinung, dass die Einführung dieser Zwangsmassnahme namentlich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen würde. Dazu lägen bereits entsprechende Rechtsgutachten vor.
Der Nationalrat habe sich bereits bei der Behandlung des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) gegen diese Massnahme ausgesprochen. Es würden damit nicht nur inhaltliche, sondern auch prozedurale Gründe dagegen sprechen, der parlamentarischen Initiative Folge zu leisten.
Aufruf zu Gewalttat genügt
Mit der Initiative sollen konkret Personen «gesichert untergebracht» werden können, die im privaten oder öffentlichen Raum zu terroristischen Aktivitäten oder zu Gewalt – ob im In- oder Ausland – aufrufen, anleiten oder ermuntern, solche Aktivitäten ankündigen, finanzieren, begünstigen oder zu deren Unterstützung aufrufen.
Dasselbe soll auch für Personen gelten, die sich zu Organisationen bekennen oder Organisationen angehören, die terroristische Aktivitäten oder sonstige Gewalt bezwecken oder ausüben.
Mit der Initiative hat sich bereits die Rechtskommission des Ständerats im März dieses Jahres befasst. Sie gab der Vorlage allerdings keine Zustimmung. Nun hat der Nationalrat zu entscheiden. Sagt er Ja, muss die Ständeratskommission noch einmal darüber befinden.