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Teststrategie Wer verreist, muss den Corona-Test selber berappen

Seit dem 15. März sind Corona-Schnelltests gratis. Ausnahme ist der Flughafen Zürich, dort kosten sie weiterhin.

Seit dem 15. März 2021 hat der Bundesrat seine Teststrategie angepasst. Auch wer keine Symptome hat, kann sich in der Apotheke, beim Arzt, in einem Spital oder in einem kantonalen Testzentrum gratis mit einem Antigen-Schnelltest auf das Corona-Virus testen lassen. Dabei dürfen keine weiteren Kosten verrechnet werden.

Ein PCR-Test ist an denselben Orten nur dann kostenlos, wenn man Corona-Symptome hat, vom Arzt oder den Behörden zum Test geschickt wurde oder eine Warnung in der Swiss-Covid-App erhalten hat.

Beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» treffen immer wieder Meldungen von Hörerinnen und Hörern ein, die für Tests gleichwohl einiges hinblättern müssen. Nachfolgend eine kleine Auswahl.

Am Flughafen Zürich-Kloten gibt es mehrere Testcenter. Diese verlangen rund 80 Franken für einen Antigen-Schnelltest. Müssten diese Tests nicht gratis sein?

Nein, bei den Testcentern im Flughafen handelt es sich nicht um offizielle Testcenter des Kantons Zürich, sondern um private Testcenter, die sich auf Passagiere des Flughafens fokussieren. Sie werden unter anderem von der Abfertigungsfirma Dnata betrieben. Die Preise für die Tests können die privaten Testcenter grundsätzlich selber bestimmen.

Je nach Fluggesellschaft oder Reiseland braucht es einen PCR- oder einen Schnelltest. Diese können abfliegende Passagiere am Flughafen machen, müssen aber die Kosten selbst bezahlen. Der Grund ist klar: Der Bundesrat möchte nicht, dass man verreist, sondern zuhause bleibt.

Ein Hörer schreibt, er habe in einer Apotheke einen Schnelltest gemacht. Für das schriftliche Resultat hätte er 16 Franken extra zahlen sollen. Darf die Apotheke einen solchen Zuschlag verrechnen?

Nein, darf sie nicht. Der Bund zahlt der Apotheke 54 Franken (davor 57.50 Franken) pro Antigen-Schnelltest. Damit sind alle Kosten wie Probe-Entnahme, Auswertung und schriftliches Resultat eingeschlossen, sagt Jonas Montani vom Bundesamt für Gesundheit: «Der getesteten Person dürfen keine weitergehenden Kosten verrechnet werden.» Wer mit der Apotheke keine Einigung findet, der kann sich an den Kantonsapotheker als Aufsichtsbehörde wenden.

Eine weitere Hörer-Frage: «Ich war mit meiner Familie in den Skiferien im Wallis und musste auf Anordnung des Kantonsarztes einen PCR-Test machen. Nun hat mir der Arzt 60 Franken für Material und Rezept verrechnet, weil er mir das Resultat per Mail schickte. Ist das erlaubt?»

Nein, auch diese Kosten sind nicht zulässig. «Sie sind in der Vergütung des Corona-Tests bereits abgegolten», sagt der Walliser Kantonsarzt Christian Ambord. Die Betroffenen müssen zuerst mit dem betreffenden Arzt versuchen, eine Lösung zu finden. «Wenn das nicht gelingt, können sie sich an den Kantonsarzt wenden. Dieser fordert beim betreffenden Arzt eine Stellungnahme ein», sagt der Walliser Kantonsarzt. Die Antwort steht noch aus.

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Espresso, 14.04.2021, 08:13 Uhr

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