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Swisscom droht «renitenten» Kunden mit Kündigung
Aus Espresso vom 26.08.2019. Bild: Imago
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Teure Papierrechnung Swisscom droht «renitenten» Kunden mit Kündigung

Swisscom will eine Gebühr für Papierrechnungen einführen. Dagegen könne man sich wehren, schreiben Konsumentenschützer. Doch wer das tut, riskiert die Kündigung.

  • Ab Oktober verlangt auch die Swisscom für eine Papierrechnung eine Gebühr von 2.90 Franken.
  • Konsumenten-Medien üben Kritik und raten betroffenen Kunden, die mit der Gebühr verbundene Vertragsänderung schriftlich abzulehnen.
  • Doch wer das tut, muss sich einen neuen Anbieter suchen. Die Swisscom will «renitenten» Kunden künden.

Eine «Espresso»-Hörerin muss ab Oktober zahlen, wenn sie ihre Rechnungen weiter auf Papier will. Die Swisscom wird ab dann 2.90 Franken pro Rechnung verlangen. Auch andere Anbieter wie Salt, Sunrise oder UPC haben Gebühren für Papierrechnungen eingeführt.

Bei der betroffenen Kundin werden sich die Gebühren zusammenläppern: «Wir haben zwei Handyanschlüsse, und je einen Festnetzanschluss zu Hause und im Geschäft». Das macht ab Oktober viermal 2.90 Franken, also 11.60 Franken pro Monat, nur für Papierrechnungen.

Schwammige Antwort

Die «Espresso»-Hörerin hat der Swisscom geschrieben, sie akzeptiere diese Gebühren nicht. «Ich habe im K-Tipp gelesen, die Swisscom könne nicht einfach eine neue Gebühr einführen.» Doch mit der Antwort von Swisscom kann sie nichts anfangen: Man habe Verständnis, steht im Brief. Dann folgt eine Aufzählung von Online-Möglichkeiten, für die es kein Papier mehr braucht.

Was aber in Bezug auf die Gebühr gilt, wenn Kunden auch künftig eine Papierrechnung wollen, davon steht kein Wort im Brief der Swisscom. «Wie soll ich nun reagieren?», fragt sich vermutlich nicht nur die «Espresso»-Hörerin.

Einseitige Vertragsänderung ist nicht zulässig

Rechtlich gilt: Ein Anbieter kann einen Vertrag nicht einfach abändern und zum Beispiel eine neue Gebühr einführen. Auch dann nicht, wenn er sich dieses Recht in den allgemeinen Vertragsbestimmungen ausdrücklich vorbehalten hat.

«Ein Kunde kann ein solche Vertragsänderung schriftlich ablehnen. In diesem Fall gelten weiterhin die alten Bedingungen», erklärt Oliver Sidler, der Ombudsman der Telecombranche. Dies hat aber einen Haken: «Anbieter haben in diesem Fall das Recht, den Vertrag zu künden.»

Von diesem Recht will nun die Swisscom Gebrauch machen. Man werde mit jedem Kunden eine Lösung suchen, verspricht Mediensprecherin Annina Merk. Wer der Vertragsänderung aber nicht zustimme, müsse mit der Kündigung rechnen.

«Gebühren sind zu hoch»

Für Konsumenten ein Frust. Gerade langjährige Kunden fühlen sich bestraft. Ombudsman Oliver Sidler kritisiert diese Praxis. Er findet es «problematisch», ältere Kunden, die nicht mehr auf Onlinebanking umstellen möchten, mit solchen Gebühren zur Kasse zu bitten. Sidler kritisiert auch die Höhe der Gebühr: «Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb bei einem Massengeschäft wie diesem das Verschicken einer Rechnung Kosten von 2.90 Franken verursachen soll».

Trotz aller Kritik will die Swisscom an den Gebühren festhalten. Wer damit nicht einverstanden sei, müsse sich einen neuen Anbieter suchen. Weil auch alle anderen Anbieter Gebühren für Papierrechnungen verlangen, ist fraglich, ob sich unter dem Strich Geld sparen lässt.

Eine weitere Möglichkeit ist der Wechsel in die sogenannte «Grundversorgung». Bei diesem Angebot der Swisscom sind Papierrechnungen kostenlos. Diese Variante eignet sich wegen der schwachen Internetleistung nur für Konsumenten, die wenig im Netz unterwegs sind. Zudem werden einmalige Aufschaltgebühren fällig.

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