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Unabsichtlich Feueralarm ausgelöst: Hotelgast muss zahlen
Aus Espresso vom 12.10.2020. Bild: SRF
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Teures Versehen Unabsichtlich Feueralarm ausgelöst: Hotelgast muss zahlen

Ein Hotelgast drückt versehentlich mit der Schulter auf einen Brandmelder – die Feuerwehr rückt aus. Eine teure Sache.

Das teure Missgeschick passiert auf dem Gang im Hotel Sunstar in Saas Fee (VS). Ein älteres Paar aus Bern verbringt dort seit Jahren seine Ferien, so auch im vergangenen August. Am letzten Abend unterhält sich das Paar mit dem Hoteldirektor. Dabei macht der Gast einen Schritt zurück und drückt mit der Schulter versehentlich gegen den Brandmelder hinter ihm.

Es handelt sich um einen sogenannten Handalarmtaster. Eines jener roten Kästchen in der Wand mit Feuer- oder Feuerwehrsymbol, deren Signal direkt an die nächste Feuerwehrzentrale gelangt, wenn man die Trennscheibe eindrückt und den Knopf in der Mitte betätigt. Man findet diese Brandmelder häufig an Orten mit viel Publikumsverkehr, wie etwa in Kinos, Museen, Veranstaltungssälen oder eben in Hotels.

In Saas Fee ist die Feuerwehr kurz darauf vor Ort. Sie verrechnet dem Hotel für den Fehlalarm 400 Franken. Und: Weil sich jener Melder im Hotel Sunstar nicht mehr in die Ausgangsposition zurückstellen lässt, wird er von einer Spezialfirma ausgewechselt. Diese verrechnet dafür über 500 Franken.

Das Hotel schickt beide Rechnungen dem Gast. Dieser ist enttäuscht: Einen Teil der Kosten seines Missgeschicks hätte er übernommen, aber dass es gleich alles sein müsse, damit habe er nicht gerechnet, erzählt er dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Hotel: «Klassischer Fall für die Haftpflichtversicherung»

«Espresso» hakt beim Hotel nach. Sowohl der Hoteldirektor als auch eine Mediensprecherin der Sunstar-Kette argumentieren, das Verschulden liege eindeutig beim Gast. Deshalb müsse er auch für den Schaden haften. «Für Sunstar ist dies ein ganz klassischer Haftpflicht-Versicherungsfall, so wie man ihn im privaten oder geschäftlichen Umfeld gelegentlich erlebt», schreibt die Hotelkette.

Versicherung: «Vermögensschaden ist nicht gedeckt»

Die Versicherung des Gastes, die Allianz Suisse Versicherungsgesellschaft, deckt aber nur rund 300 der 900 Franken ab. Es handelt sich dabei um die Reparaturkosten für den Brandmelder, abzüglich 200 Franken Selbstbehalt. Die 400 Franken für den Feuerwehreinsatz sind bei dieser Versicherung aber nicht gedeckt. Dies, weil es sich hierbei um einen reinen Vermögensschaden handle und nicht um einen Sach- oder Personenschaden.

Wie eine kleine Umfrage zeigt, hätte der Mann bei anderen Versicherungen mehr Glück gehabt. Die Zürich-Versicherung etwa schreibt, dass man alle Kosten übernommen hätte, abzüglich des Selbstbehalts. Bei der Mobiliar hingegen ist ein solcher Schaden grundsätzlich nicht versichert. Aber, so sagt eine Sprecherin gegenüber «Espresso», man schaue solche Fälle jeweils individuell an. Die Axa wiederum handhabt solche Fälle ähnlich wie die Allianz.

Feuerwehr: «Rechnung erst ab dem zweiten Fehlalarm»

Auch wenn die Feuerwehr vergebens ausrücke, sei das mit Kosten verbunden, erklärt Urs Bächtold, Direktor des Schweizerischen Feuerwehrverbandes. Aber: «An vielen Orten ist es gängige Praxis, dass der erste ungewollte Alarm nicht verrechnet wird». Dies, weil das ja jedem mal passieren könne und weil die Feuerwehr lieber einmal vergebens ausrücke als einmal zu spät. Ab dem zweiten Mal werde dies aber in der Regel in Rechnung gestellt. Für die Höhe der Gebühren sind die Gemeinden zuständig.

Im Fall von Saas Fee war es laut Feuerwehr Saastal der zweite Einsatz wegen eines Fehlalarms in jenem Hotel – innerhalb von acht Jahren.

Espresso, 12.10.2020, 08:13 Uhr

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