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Tierschmuggel Aargauer Polizei findet bei Kontrolle 28 lebende Fasane in Auto

Die Tiere wurden nicht beim Zoll angemeldet und ein Grossteil steht unter Artenschutz.

Da staunten die Polizisten wohl nicht schlecht, als sie Ende September in Rothrist (AG) ein ausländisches Fahrzeug kontrollierten. Im Innern des Autos mit slowenischem Kennzeichen fand die Polizei neben den drei Fahrzeuginsassen 28 lebende Fasane. Weil der Verdacht bestand, dass die Tiere unter Artenschutz stehen könnten, schaltete die Aargauer Kantonspolizei umgehend den kantonalen Veterinärdienst ein sowie das Bundesamt für Veterinärwesen und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit.

Eingesperrte Fasane
Legende: In solchen Käfigen wurden die 28 Fasane transportiert. Bei einem Grossteil der Tiere handelt es sich um geschützte Arten. ZVG/Veterinärdienst Kanton Aargau

Man habe Ermittlungen aufgenommen und gegen die drei Männer eine Strafuntersuchung eingeleitet, schreibt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit in einer Mitteilung. Die Vorwürfe: Verletzung der tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Vorschriften.

Hälfte der Tiere überlebte nicht

Die Tiere wurden sofort beschlagnahmt und medizinisch versorgt. Nach eingehender Untersuchung stellte sich heraus, dass zwei Drittel der Fasane durch das internationale Artenschutzabkommen CITES geschützt sind (siehe Box).

Die Strapazen des Transports waren für vier der Fasane zu gross. Sie sind inzwischen gestorben. Die Tiere hätten unter enormem Stress gelitten, sagt Jennifer Huwyler vom Aargauer Veterinärdienst. Zudem hätten sie nur wenig Wasser bekommen. Zehn weitere Tiere mussten eingeschläfert werden, weil sie in einem sehr schlechten Gesundheitszustand waren und bei ihnen eine Tierseuche nachgewiesen wurde. Die anderen 14 Fasane seien derzeit in einem Zoo untergebracht, so Huwyler. Dort sind sie in Quarantäne, damit sie keine anderen Tiere mit Erregern anstecken können, die sie möglicherweise in sich tragen.

Bund sucht neues Zuhause

Der Halter hat inzwischen auf seine Tiere verzichtet. Damit gehen sie in den Besitz des Bundesamts für Veterinärwesen über. Es ist dafür zuständig, die Fasane nach der Quarantäne zu platzieren. Ganz einfach ist das nicht: Weil es teils geschützte Arten sind, brauchen künftige Halter oder Halterinnen eine Spezialbewilligung. Grossmehrheitlich werden die Fasane darum vermutlich in verschiedenen Zoos ihr langfristiges Zuhause finden.

Das internationale Artenschutzabkommen CITES

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CITES steht für «Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora».

Die internationale Konvention soll einen nachhaltigen, internationalen Handel mit den in ihren Anhängen gelisteten Tieren und Pflanzen gewährleisten.

Weil es am 3. März 1973 in Washingston D.C. (USA) erstmals unterzeichnet wurde, ist es auch unter dem Namen «Washingtoner Artenschutzabkommen» bekannt.

Weltweit haben sich über 180 Länder dazu verpflichtet, zugunsten des Artenschutzes durch CITES zusammenzuarbeiten.

SRF1 Regionaljournal Aargau Solothurn, 17.11.2023, 12:03 Uhr ; 

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