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Tierschutz bei Haustieren Schlechte Haustierhaltung: Unwissen schützt nicht vor Strafe

Zu kleine Käfige: Oft wissen Halter nicht, dass sie Tierschutzbestimmungen verletzen. Das Problem beginnt im Zoohandel.

Die Schweiz hat fast so viele Haustiere wie Einwohnerinnen und Einwohner: Acht Millionen Katzen, Hunde, Kaninchen, Kanarienvögel, Zierfische oder Goldhamster leben hier. Aber nicht alle leben in schönen Stuben oder hellen Käfigen im Kinderzimmer. So manchen geht es schlechter, als der Tierschutz erlaubt.

Dabei fängt Fehlhaltung oft schon beim Kauf an. Dann nämlich, wenn die frisch gebackenen Tierhalterinnen und -halter mit zu kleinen Käfigen oder Aquarien aus der Tierhandlung laufen. Dabei wäre der Handel seit vier Jahren verpflichtet, die Käuferinnen und Käufer aufzuklären.

Zwei Drittel halten sich nicht an Vorgaben

Doch das passiert noch zu wenig, wie Kontrollen des Schweizer Tierschutzes (STS) zeigen. Dieser hat im vergangenen Jahr in 35 Zoohandlungen und anderen Fachgeschäften kontrolliert, ob diese ihre Käfige und Aquarien auch richtig deklarieren, das heisst, ob sie darüber informieren, ob diese über die gesetzlichen Mindestmasse verfügen.

Die Bilanz fällt schlecht aus, wie Sandra Schaefler vom STS sagt. «Zwei Drittel aller besuchten Fachhandlungen inklusive Filialen von Ketten haben diese Informationspflicht entweder noch gar nicht oder sehr unvollständig umgesetzt, obwohl sie seit über vier Jahren gilt.» Die Ausreden seien immer dieselben, meint die diplomierte Zoologin.

Bilanz im Onlinehandel noch schlechter

Man schiebe die Verantwortung auf die Hersteller von Käfigen oder Aquarien ab. Man behaupte, nichts davon gewusst zu haben. Oder aber man sei schlicht zu bequem, die zusätzlichen Informationen an die Käuferinnen und Käufer weiterzugeben. Und bei den Online-Anbietern falle die Bilanz noch schlimmer aus, erklärt Schaefler weiter.

Beim Verkauf von Gehegen für Kaninchen sieht man wirklich viele Modelle und alle sind anders.
Autor: Fabien Loup Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

Auch beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ist man nicht zufrieden mit den Fachhandlungen, hat aber doch ein gewisses Verständnis. Die Vorgaben seien kompliziert, sagt Fabien Loup, der beim BLV zuständig ist für Haltung und Umgang mit Haus- und Wildtieren. Und er nennt ein Beispiel: «Beim Verkauf von Gehegen für Kaninchen sieht man wirklich viele Modelle und alle sind anders.»

Bund überarbeitet die Verordnung

Wichtig sei, zu wissen, «was als die minimale Grundfläche zu deklarieren ist für ein Kaninchen», sagt Loup. So dürfe etwa das Aussengehege nicht mit eingerechnet werden. Weil dies alles so kompliziert ist, hat der Bund nun die entsprechende Tierschutzverordnung angepasst und präzisiert.

Nun seien die Kantone gefordert, zu überprüfen, ob die Käfige den Anforderungen entsprächen und die Zoohandlungen, wenn nötig, zu verzeigen, hält Loup vom BLV fest. Auch Schaefler vom Tierschutz hofft, dass künftig weniger falsche Gehege verkauft werden. Und sie betont, dass es hier lediglich um Mindestvorgaben für die Tierhaltung gehe.

Jeder Tierhalter ist haftbar, wenn seine Tiere nicht richtig gehalten werden.
Autor: Fabien Loup Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Da könnten ein paar Zentimeter viel ausmachen, sagt sie. «Eine tiergerechte Haltung präsentiert sich ganz anders. Also viel grössere Flächen, viel mehr Beschäftigung und eine gute Strukturierung. Und deswegen ist es umso fataler, wenn diese Minimalwerte sogar noch unterschritten werden.» Nicht nur Zoohandlungen und andere Fachgeschäfte sind in der Pflicht. Auch jeder Tierhalter selbst kann gebüsst werden, wenn er die Tiere in zu kleinen Gehegen hält.

Hier gehts zur Tierschutzverordnung

«Jeder Tierhalter ist haftbar, wenn seine Tiere nicht richtig gehalten werden», warnt Loup. Auch hier gilt: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht.

Rendez-vous, 07.02.2022, 12:30 Uhr

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