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Tötung der Grossmutter Frauenfeld: Täter wird wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen

Das Bezirksgericht Frauenfeld hat einen 21-jährigen Mann, der seine Grossmutter tötete, wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Allerdings hat das Gericht eine kleine Verwahrung angeordnet.

Vor zwei Jahren erwürgte ein heute 21-jähriger Mann in der Familienwohnung in Frauenfeld seine Grossmutter. Anschliessend stach er mit einem Messer zweimal auf sie ein und trennte ihr anschliessend den Kopf ab. Mit diesem im Rucksack wurde er kurz darauf am Flughafen Zürich verhaftet.

Am Mittwoch musste sich der junge Mann wegen der Tat vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten. Er gab vor Gericht zu, seine Grossmutter getötet und ihr den Kopf abgetrennt zu haben, betonte aber immer wieder, er sei damals krank gewesen.

Ein psychiatrisches Gutachten kam zum Schluss, dass der Mann zum Tatzeitpunkt unter einer schweren psychischen Störung litt: Schizophrenie gepaart mit Wahnvorstellungen und Halluzinationen. Das Gutachten stufte den Mann als schuldunfähig ein.

Gericht folgt Anträgen

Aufgrund der Schuldunfähigkeit beantragten sowohl Staatsanwaltschaft wie auch Verteidigung einen Freispruch vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung und der Störung des Totenfriedens. Das Gericht folgte diesen Anträgen.

Es ordnete jedoch, wie ebenfalls von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefordert, eine kleine Verwahrung an. Das heisst: Der 21-Jährige, welcher bereits seit geraumer Zeit in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik behandelt und therapiert wird, muss dort bleiben. Und zwar für mindestens fünf Jahre, danach wird die angeordnete Massnahme erstmals überprüft. Sie kann, je nach Einschätzung von Gutachtern und Fachleuten, immer wieder verlängert werden.

Ist die Massnahme abgeschlossen, muss der nordmazedonisch-italienische Doppelbürger die Schweiz für 15 Jahre verlassen. Auch das hat das Gericht entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Regionaljournal Ostschweiz, 25.11.2020, 12:03 Uhr ; 

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