- Die Verteidigung des Angeklagten plädiert gegen eine lebenslängliche Verwahrung von Fabrice A.
- Eine lebenslängliche Verwahrung verstosse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
- Die vorliegenden psychiatrischen Gutachten machten keine Prognose auf Lebenszeit.
- Es sei nicht unmöglich, dass sich der Angeklagte bessern könne.
- Die Verteidigung bestreitet auch die Anklage auf Mord.
Der Adeline-Prozess ist mit dem Plädoyer der Verteidigung zu Ende gegangen. Der Verteidiger des Angeklagten, Yann Arnold, versuchte, das Gericht davon zu überzeugen, dass eine lebenslängliche Verwahrung unnötig sei. Seiner Ansicht nach genügt eine ordentliche Verwahrung, um die Gesellschaft vor Fabrice A. zu schützen.
Die von den Schweizer Stimmberechtigten angenommene lebenslängliche Verwahrung hingegen verstosse gegen die Menschenrechtskonvention, weil keine regelmässige Überprüfung der Massnahme vorgesehen sei. Die lebenslängliche Verwahrung eines Straftäters werde nur im Fall von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen neu beurteilt, oder wenn der Verurteilte infolge eines Unfalls, Krankheit oder wegen hohen Alters keine Gefahr mehr darstelle.
Verteidiger Arnold verwies zudem auf die Verfasser der beiden psychiatrischen Gutachten, welche beide keine Prognose auf Lebenszeit gemacht und keine lebenslängliche Verwahrung empfohlen hätten.
«Finsteres Bild» des Angeklagten
Der Verteidiger räumte aber ein, dass sich bei Fabrice A. sicherlich ein «finsteres Bild» zeige. Es sei jedoch nicht unmöglich, dass er sich bessern könne. Die Verteidigung bestritt auch die Anklage auf Mord.
Der Angeklagte habe im Gegensatz zur Flucht das Tötungsdelikt nicht geplant gehabt. Er sei besessen vom Plan gewesen, nach Polen zu flüchten, um seine Ex-Freundin ausfindig zu machen.
Bei der Vorbereitung der Flucht habe Fabrice A. zudem von den relativ lockeren Regeln des inzwischen geschlossenen Resozialisierungszentrums «La Pâquerette» profitiert.
Man könne zwar nicht viel zur Verteidigung des Angeklagten vorbringen, müsse aber aufgrund der schweren Kindheit und der in ihm wohnenden Triebe von einer leicht verminderten Schuldfähigkeit ausgehen, sagte Arnold. Er lehnte deshalb auch die von der Staatsanwalt geforderte lebenslängliche Freiheitsstrafe ab.
Staatsanwalt und Kläger fordern Höchststrafe
Simon Ntah, der Anwalt der Angehörigen von Adeline, sagte am Nachmittag, es handle sich beim Angeklagten um einen Psychopathen, der die Schuld für seine Taten stets anderen zuschreibe und sich nie ändern werde.
Der Genfer Generalstaatsanwalt Olivier Jornot hatte bereits am Donnerstag in einem vierstündigen Plädoyer eine Verurteilung in allen Anklagepunkten wegen Mordes, Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung und Diebstahls verlangt.
Wegen des «sehr hohen» Risikos für eine Wiederholungstat forderte die Staatsanwaltschaft eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit anschliessender lebenslänglicher Verwahrung. «Genau wegen Fällen wie dem Tötungsdelikt Adeline ist die Verwahrungs-Initiative angenommen worden», sagte Jornot.
Keine Bitte um Vergebung
Der Angeklagte war bereits wegen zwei 1999 und 2001 begangenen Vergewaltigungen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt worden.
Zum Abschluss des Prozesses wurde wie üblich dem Angeklagten das letzte Wort erteilt. Fabrice A. verzichtete darauf, um Vergebung zu bitten. Er habe unerträgliches Leid verursacht und wolle nicht weiteres hinzufügen, sagte er. Das Urteil wird am kommenden Mittwoch eröffnet.