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Tötungsdelikt in Gerlafingen Mord oder Tötung? 41-Jährige hat ihre zwei Töchter erstochen

  • Eine Mutter soll im Januar 2021 ihre 7- und 8-jährigen Töchter mit dem Messer getötet zu haben.
  • Die 41-Jährige ist geständig und muss sich ab heute vor dem Amtsgericht verantworten.
  • Die Tat sei skrupellos, sagt die Staatsanwaltschaft und fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe plus Therapie wegen Mordes.
  • Die Verteidigung plädiert auf Tötung statt Mord und fordert 13 Jahre Freiheitsstrafe.

Die Mutter muss sich wegen mehrfachen Mordes vor Gericht verantworten. Sie hat zwei ihrer drei Kinder getötet. Sie habe den Töchtern einen Cocktail aus Wasser und Schmerzmitteln zu trinken gegeben. Danach habe sie vorgeschlagen, dass sie ihre Töchter im Bett massiere.

Sie ging nacheinander in die Zimmer der Kinder und erstach jedes mit einem Stich ins Herz. Zwar hörte das eine Mädchen den Schrei des anderen. Ihm wurde gesagt, die Schwester habe sich geschnitten, sie solle wieder ins Bett.

Nach der Tötung informierte die Mutter laut Anklage die dritte Tochter, die 12-jährige Halbschwester der Getöteten. Sie sagte ihr, dass die beiden Kleineren nicht mehr lebten. Schliesslich rief die Frau die Polizei an.

Gericht
Legende: Der Prozess findet vor dem Amtsgericht Buchegg-Wasseramt statt. Das Urteil wird am Freitag erwartet. SRF/Fabienne Huber

Die jungen Opfer hätten der Mutter vertraut, sie habe egoistisch gehandelt, wirft ihr die Staatsanwaltschaft vor. Sie habe Suizidgedanken gehabt und die Töchter nicht zum getrennt lebenden Vater bringen wollen.

Rache am Ehemann?

Die Mutter habe die Verbundenheit ihrer Kinder zur Freundin des Vaters nicht ertragen. Sie habe dem Ehemann möglichst viel Schaden zufügen wollen. Deshalb habe sie die beiden Kinder getötet, sagt die Staatsanwaltschaft. Die Kinder seien Objekt ihrer Wut geworden, sie habe menschliches Leben missachtet. Sie habe zudem das Vertrauen der Kinder ausgenutzt.

Am Abend vor der Tat habe die Mutter ein Abschiedstelefonat mit der Grossmutter, ihrer eigenen Adoptivmutter, organisiert. Das zeige den Vorsatz, glaubt die Staatsanwaltschaft. Zudem sei die Hemmschwelle bei einem Messerangriff höher als bei einem Angriff mit einer Schusswaffe. Das brauche Kraft und zeuge von Gefühlskälte.

Tötung statt Mord, sagt Verteidigung

Die Verteidigung erklärte vor Gericht, die Mutter habe die Kinder vor dem Vater schützen wollen. Die Angeklagte habe Angst um ihre Kinder gehabt, das sei der Beweggrund für die Tat, nicht Rache.

Die Mutter sei suizidal, paranoid und eingeschränkt schuldfähig. Für zweifache vorsätzliche Tötung müsse man mit fünf bis 20 Jahren Haft rechnen. Für die Verteidigung wären 13 Jahre Freiheitsstrafe angebracht.

Keine akute psychische Störung

Laut Gutachter hat die Mutter eine kombinierte Persönlichkeitsstörung. Zum Tatzeitpunkt sei aber keine akute psychische Störung vorhanden gewesen, sagte er vor Gericht.

Die Angeklagte selbst sagte vor Gericht, sie schäme sich und es tue ihr leid. «Es ist für mich furchtbar, meine zwei Töchter verloren zu haben, und ich versuche meinen Weg zu finden. Es tut mir leid für die Familie, die ich zerstört habe», sagte sie. Zur Tat selber sei alles gesagt.

Schweres Trauma bei Angehörigen

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Die älteste Tochter (heute 16 Jahre alt), die Halbschwester der Opfer, und der Vater der Kinder seien schwer traumatisiert, hiess es an der Verhandlung vor dem Amtsgericht.

Zusätzlich zur Strafverhandlung wurden auch noch zivilrechtliche Forderungen geltend gemacht. Es geht um Genugtuungen für den Vater und die überlebende Tochter.

Die Mutter ist im vorzeitigen Strafvollzug. Das Urteil wird am Freitag erwartet.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 9.4.2024, 12:03 Uhr ; 

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