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Grenzwächter schuldig gesprochen
Aus Echo der Zeit vom 06.11.2018. Bild: Keystone
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Totgeburt an der Grenze Grenzwächter auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen

  • Im Berufungsprozess um eine Syrerin, die 2014 bei der Rückschaffung nach Italien eine Totgeburt erlitten hatte, hat das Militär-Appellationsgericht sein Urteil gefällt.
  • Es verurteilt einen Grenzwächter zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen.
  • Der Verteidiger hatte für den Beschuldigten einen Freispruch verlangt, die Anklage eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren.
  • Vor einem Jahr war der Grenzwächter von der Erstinstanz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten und einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.

Beim Schuldspruch bleibt es zwar. Doch vom Vorwurf der versuchten Tötung, welche der Ankläger im Rahmen der auf zwei Tage angesetzten Verhandlung erhoben hatte, sprach das Gericht den Grenzwächter frei.

In erster Instanz war der Grenzwächter auch noch wegen versuchten Schwangerschaftsabbruchs schuldig gesprochen worden, wofür das Militärappellationsgericht nun aber keine Anhaltspunkte sah.

Urteil wird nun geprüft

Mit einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen (à 150 Franken) reduzierte die Berufungsinstanz das Strafmass. In erster Instanz war der Grenzwächter zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden.

Franz Müller, Verteidiger des verurteilten Grenzwächters, sagte: Das Urteil werde nun in der schriftlichen Form noch näher geprüft. Erst dann werde definitiv entschieden, ob es weitergezogen werde. «Mein Mandant muss sich nun selber die Frage stellen, ob er mit dem letzten Teil des Urteils leben kann.» Die Chance, dass das Urteil weitergezogen werde, sei aber geringer geworden als bei der ersten Verurteilung.

Totgeburt im italienischen Spital

Das Schweizerische Grenzwachtkorps hatte am 4. Juli 2014 den Auftrag erhalten, eine Flüchtlingsgruppe aus Syrien von Vallorbe (VD) nach Domodossola (I) zurückzuführen. Am Bahnhof Brig, an dem die Syrerinnen und Syrer während zweieinhalb Stunden warten mussten, verschlechterte sich der Gesundheitszustand einer Schwangeren zusehends.

Am Ende musste die von Schmerzen geplagte Syrerin gar in den Bahnwagen getragen werden. In Domodossola brachte sie einen toten Fötus durch eine Spontangeburt zur Welt. Gemäss Gutachten war der Fötus schon vor dem Aufenthalt in Brig tot.

«Notlage nicht erkannt»

Er habe zunächst nicht bemerkt, dass es der Frau schlecht gehe, hatte der Feldweibel des Grenzwachtkorps vor dem Militärgericht ausgeführt. Erst als die Frau zum Zug getragen worden sei, habe er deren Notlage erkannt. Er habe sogleich die italienischen Kollegen verständigt, dass eine Person im Zug medizinische Hilfe benötige.

Der Auditor, der militärische Ankläger, hatte hingegen in seinem Plädoyer festgehalten, dass der Grenzwächter als «Chef auf dem Platz» für die Syrerin verantwortlich gewesen sei und umgehend medizinische Hilfe hätte anfordern sollen. Dass er nicht einmal gefragt habe, wie es der Frau gehe, sei unverständlich.

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Prozess zu Totgeburt an der Grenze
aus HeuteMorgen vom 05.11.2018.
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27 Kommentare

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  • Kommentar von Dölf Meier  (Meier Dölf)
    Martin Müller@ Ich hoffe, um grosses Unheit für die zur Zeit wohlhabende Schweiz zu vermeiden, dass Parlamente und Volk den UN-Migration verhindern können. Dieser birgt eine grosse Sprengkraft. Eine Vermischung der Nationen mit deren nicht verträglichen Kulturen wird Unruhe und kaum tragbare Kosten bringen. Unsere Armen werden das zuerst bemerken.
  • Kommentar von elize naude  (elize)
    Noch die wird so viel Waffen produziert wie heutzutage. So lang die NEUTRALE Schweiz Waffen produzieren um die «Frieden zu schützen»… muss die NEUTRALE Schweiz mit Flüchtlingen rechnen… Letztendlich dürfen wir nie die Rechnung ohne den Wirt machen… oder «Wer Waffen sät, wird Flüchtlinge ernten… einfache Milchbuchlein Rechnung…
    1. Antwort von Dölf Meier  (Meier Dölf)
      Haben sie auch bemerkt, wo die meisten Waffen eingesetzt werden und Menschen wegen ihrem abweichenden Verhalten getötet werden? Das geschieht in unzähligen islamischen Ländern. Waffen können überall in der Welt besorgt werden. Gäbe es keine Waffen, so würden Knüppel und Messer eingesetzt. Laut Bibel werden beim letzten Gericht alle Menschen beurteilt. Das wird auch die Stunde der Schlufi sein.
    2. Antwort von elize naude  (elize)
      @ Herr meier, das rechtfertigt uns mitzumachen? Ich leben nicht nur für mich selbst... meine Handlungen & Entscheidungen haben Auswirkungen auf die Regenerationen nach uns... ich möchte lieber zum Frieden beitragen...
  • Kommentar von Margrit Holzhammer  (Margrit Holzhammer)
    Ich muss es noch los werden!!! Ob der Kommentar aufschaltet wird ist mir egal, Hauptsache er wird gelesen. Ich begreife, dass die Frau damals eine schwere Zeit durchmachte. In der Zwischenzeit hat sie aber 2 weitere Kinder geboren. Laut ihrer Verteidigerin geht es der Frau schlecht. Es muss ihr doch vor Gericht schlecht gehen, nur so kann man der Schweiz noch Geld abverlangen!
    1. Antwort von M. Keller  (MK)
      Genau richtig erkannt, Frau Holzhammer. Aber viele wollen solche Dinge ja gar nicht (mehr?) sehen.