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Totgeburt an der Grenze Grenzwächter auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen

  • Im Berufungsprozess um eine Syrerin, die 2014 bei der Rückschaffung nach Italien eine Totgeburt erlitten hatte, hat das Militär-Appellationsgericht sein Urteil gefällt.
  • Es verurteilt einen Grenzwächter zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen.
  • Der Verteidiger hatte für den Beschuldigten einen Freispruch verlangt, die Anklage eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren.
  • Vor einem Jahr war der Grenzwächter von der Erstinstanz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten und einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.

Beim Schuldspruch bleibt es zwar. Doch vom Vorwurf der versuchten Tötung, welche der Ankläger im Rahmen der auf zwei Tage angesetzten Verhandlung erhoben hatte, sprach das Gericht den Grenzwächter frei.

In erster Instanz war der Grenzwächter auch noch wegen versuchten Schwangerschaftsabbruchs schuldig gesprochen worden, wofür das Militärappellationsgericht nun aber keine Anhaltspunkte sah.

Urteil wird nun geprüft

Mit einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen (à 150 Franken) reduzierte die Berufungsinstanz das Strafmass. In erster Instanz war der Grenzwächter zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden.

Franz Müller, Verteidiger des verurteilten Grenzwächters, sagte: Das Urteil werde nun in der schriftlichen Form noch näher geprüft. Erst dann werde definitiv entschieden, ob es weitergezogen werde. «Mein Mandant muss sich nun selber die Frage stellen, ob er mit dem letzten Teil des Urteils leben kann.» Die Chance, dass das Urteil weitergezogen werde, sei aber geringer geworden als bei der ersten Verurteilung.

Totgeburt im italienischen Spital

Das Schweizerische Grenzwachtkorps hatte am 4. Juli 2014 den Auftrag erhalten, eine Flüchtlingsgruppe aus Syrien von Vallorbe (VD) nach Domodossola (I) zurückzuführen. Am Bahnhof Brig, an dem die Syrerinnen und Syrer während zweieinhalb Stunden warten mussten, verschlechterte sich der Gesundheitszustand einer Schwangeren zusehends.

Am Ende musste die von Schmerzen geplagte Syrerin gar in den Bahnwagen getragen werden. In Domodossola brachte sie einen toten Fötus durch eine Spontangeburt zur Welt. Gemäss Gutachten war der Fötus schon vor dem Aufenthalt in Brig tot.

«Notlage nicht erkannt»

Er habe zunächst nicht bemerkt, dass es der Frau schlecht gehe, hatte der Feldweibel des Grenzwachtkorps vor dem Militärgericht ausgeführt. Erst als die Frau zum Zug getragen worden sei, habe er deren Notlage erkannt. Er habe sogleich die italienischen Kollegen verständigt, dass eine Person im Zug medizinische Hilfe benötige.

Der Auditor, der militärische Ankläger, hatte hingegen in seinem Plädoyer festgehalten, dass der Grenzwächter als «Chef auf dem Platz» für die Syrerin verantwortlich gewesen sei und umgehend medizinische Hilfe hätte anfordern sollen. Dass er nicht einmal gefragt habe, wie es der Frau gehe, sei unverständlich.

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