- Die sogenannten «drei hellsten Solothurner» auf dem Weissenstein dürfen weiter leuchten.
- Der Kanton Solothurn hat Einsprachen von Natur- und Vogelschützern aber teilweise gutgeheissen.
- Das Hotel Weissenstein muss die Scheinwerfer spät in der Nacht und bei Nebel abstellen und das Blaulicht muss entfernt werden.
- Beide Streitparteien zeigen sich zufrieden mit dem Entscheid.
Seit 1909 leuchten auf dem Kurhaus Weissenstein drei Scheinwerfer in der Nacht. Die Leuchten sind exponiert auf der Jurakrete oberhalb der Stadt Solothurn. Rundum ist es dunkel. Deshalb seien die «drei hellsten Solothurner» ein Problem für die Natur, fanden diverse Umwelt- und Naturschutzorganisationen wie Bird Life, Pro Natura oder DarkSky Switzerland.
Die Verbände reichten gegen das Baugesuch für die neuen LED-Strahler Einsprache ein und hatten damit jetzt zumindest teilweise Erfolg, wie das Solothurner Bau- und Justizdepartement mitteilt. Der Entscheid der Behörden: Die Scheinwerfer dürften zwar weiter leuchten, aber nicht unbegrenzt.
So dürfen die Scheinwerfer neu nur noch zu folgenden Zeiten eingeschaltet sein:
- November bis März: 6 Uhr bis 22 Uhr
- April/Mai und September/Oktober: 6 Uhr bis 23 Uhr
- Juni bis August: 5 Uhr bis Mitternacht
«Das war eine Abwägung der verschiedenen Interessen», sagt Victor von Sury, Leiter Rechtsdienst beim Solothurner Baudepartement. «Gemäss Bundesgericht muss Licht, das keinen funktionellen Zweck hat, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr abgeschaltet werden.» Allerdings kann das Amt öffentliche Interessen wie Tradition berücksichtigen. Dies habe man hier getan.
Weiter entschied das Departement, dass die Leuchten bei Nebel auszuschalten sind. Dies, weil das Licht bei Nebel stark streut und so gerade im Herbst Zugvögel anlockt und desorientiert. Ausserdem muss bei den Lampen ein Blaufilter montiert oder der blaue Teil des Lichtspektrums abgeschaltet werden. Dies, weil das blaue Licht Personen, aber auch Tiere speziell stark stört.
Bird Life und Hotel sind zufrieden
Bei Bird Life Solothurn reagiert Thomas Lüthi, Vizepräsident, erleichtert: «Der Entscheid kam so heraus, wie er zu erwarten war bzw. wie die aktuelle Rechtslage ist. Insofern ist der Entscheid für uns zufriedenstellend.» Bird Life werde den Entscheid nicht anfechten. Ähnlich klingt es bei Dark Sky Switzerland, der Organisation, die sich gegen Lichtverschmutzung einsetzt und Pro Natura.
Ebenfalls zufrieden zeigt sich Urs Hoffmann, Verwaltungsratspräsident der Hotel Weissenstein AG. «Wir können mit dem Entscheid leben. Es ist schön, dass wir die identitätsstiftende Beleuchtung bewahren können.» Auch er sagt, man wolle den Entscheid des Kantons akzeptieren.
Ursprünglich hatte die Hotel Weissenstein AG gar kein Baugesuch für die Umrüstung der Scheinwerfer auf LED-Leuchten gestellt. Da das Licht aber anders strahlte, wurde der Kanton darauf aufmerksam und es kam überhaupt erst zum Baubewilligungsverfahren, den Einsprachen und dem Kompromissentscheid des Kantons.