Immer mehr E-Trottinette: Allein der Online-Händler Digitec Galaxus hat im letzten Jahr eine fünfstellige Zahl E-Scooter verkauft, also deutlich über 10'000 Fahrzeuge. Genauere Zahlen gibt es aus Konkurrenzgründen nicht. Beim Online-Händler Brack (Competec-Gruppe) spricht man auf Anfrage von mindestens 100 Geräten pro Monat, welche an Privatpersonen verkauft werden.
Der grösste Boom sei vorbei, heisst es bei den Online-Händlern. Während der Corona-Pandemie stiegen die Verkaufszahlen bei Digitec Galaxus noch um über 600 Prozent. Inzwischen seien sie auf hohem Niveau stabil. Und: Immer häufiger werden Geräte mit Strassenzulassung verkauft (siehe unten).
Immer mehr Unfälle: Auch bei der Polizei registriert man den Boom, aber auch seine negativen Folgen. So schreibt die Luzerner Polizei in ihrem Jahresbericht 2022: «Leider zeigt die Unfallstatistik mit den E-Trendfahrzeugen eine negative Tendenz. Im Berichtsjahr verzeichneten wir 31 Verkehrsunfälle gegenüber 9 im Vorjahr.» Die Kantonspolizei St. Gallen hält in ihrem Jahresbericht fest, dass sie «zehnmal mehr Unfälle mit solchen Gefährten» verzeichnet habe als noch 2019.
Ein Blick ins Medienarchiv zeigt, dass einige Unfälle tragisch enden: Häufig seien die Fahrerinnen und Fahrer ohne Helm unterwegs und erlitten deshalb schwere Verletzungen, heisst es bei der Polizei.
Immer mehr Kontrollen: Inzwischen kontrollieren diverse Polizeikorps deshalb regelmässig Fahrerinnen und Fahrzeuge. Die Kantonspolizei Bern etwa beschlagnahmte Anfang September elf Fahrzeuge. 27 Lenkerinnen und Lenker wurden angezeigt. Auch die Polizei im Kanton Solothurn führte im September Spezialkontrollen durch: Sie verzeigte 20 Personen an einem einzigen Tag.
Gleichzeitig setzen die Polizeikorps auf Informationskampagnen. So werden sogenannte «Trendfahrzeuge» zum Beispiel am Stand der Polizei an der Herbstmesse in Solothurn thematisiert. Denn – so der Tenor in den Mitteilungen der Behörden – es fehlt offenbar an Wissen zu E-Scootern und Co.
Tipps, Tricks & Regeln
Immer noch (zu) wenig Wissen: E-Trottinette mit Strassenzulassung gelten als «Leicht-Motorfahrrad». Das heisst: Man darf sie erst ab 14 Jahren fahren. Und dann auch nur, wenn man einen «Töffli-Ausweis» (Kategorie M) oder einen «Traktor-Ausweis» (Kategorie G) hat. Erst ab 16 Jahren darf man einen E-Scooter ohne Ausweis nutzen.
Für E-Trottis gelten dieselben Vorschriften wie für Fahrräder und E-Bikes: So darf man zum Beispiel nicht auf dem Trottoir fahren, sondern muss am Strassenrand oder auf dem Velostreifen unterwegs sein. Wo ein Fahrverbot für Velos gilt, gilt es auch für E-Trottis. Diese Regel gilt zum Beispiel auf vielen Schularealen.
Immer wieder viel zu schnell: Diese «Velo-Regeln» gelten für «kleine» E-Fahrzeuge mit Strassenzulassung. Diese dürfen eine Leistung von maximal 500 Watt haben und maximal 20 km/h schnell fahren. Einige E-Trottis sind viel schneller – und das kann richtig teuer werden.
So verurteilte das Bezirksgericht Baden (AG) im Januar einen Mann zu einer Geldstrafe von 6000 Franken, weil er mit einem zu starken E-Scooter unterwegs gewesen war – ohne entsprechenden Führerausweis und ohne Haftpflichtversicherung, also Nummernschild.
Die Kantonspolizei St. Gallen erwischte im April in Schmerikon einen Mann, der mit seinem Trotti bis zu 63 km/h hätte fahren können. Im letzten Sommer hatte die Stadtpolizei in St. Gallen sogar ein getuntes Modell sichergestellt, das fast 90 km/h schnell war.