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Liberalisierung im Strommarkt
Aus Tagesschau vom 27.09.2019.
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Trotz breiter Kritik Bundesrat hält an der Liberalisierung des Strommarkts fest

  • Der Bundesrat will an der vollständigen Öffnung des Strommarktes festhalten.
  • Die Regierung versucht dieses Anliegen seit längerem voranzutreiben. Dagegen gab es immer wieder Kritik von mehreren Seiten.
  • Aktuell hat die Schweiz einen teil-liberalisierten Strommarkt, in dem Grosskunden ihren Anbieter frei wählen können – Private jedoch nicht.

Auch Haushalte sollen künftig ihren Stromlieferanten wählen können. Mit 215 Millionen Franken sollen zudem erneuerbare Energien gefördert werden.

Die Vernehmlassung habe gezeigt, dass sich eine Mehrheit der Teilnehmenden für die Strommarktöffnung ausspreche, teilte Energieministerin Simonetta Sommaruga an der Medienkonferenz des Bundesrates mit. Eine Mehrheit verlange aber auch Begleitmassnahmen, um die Versorgungssicherheit zu stärken und die Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen.

«Der Bundesrat hat deshalb entschieden, an der Öffnung des Strommarktes festzuhalten», so Sommaruga weiter. Gleichzeitig soll das UVEK Begleitmassnahmen ausarbeiten. Zur Stärkung der Versorgungssicherheit sollen die Investitionsanreize in erneuerbare Energien verbessert werden.

Kein höherer Netzzuschlag

Die Fördermassnahmen für erneuerbare Energien laufen Ende 2022 und Ende 2030 aus. Für die Zeit danach will der Bundesrat nun Planungssicherheit schaffen. Die Kosten für die Fördermassnahmen betragen gemäss der Mitteilung rund 215 Millionen Franken pro Jahr.

Die Finanzierung erfolgt durch den bereits heute bestehenden Netzzuschlag. Dieser soll bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde bleiben. Zusätzliche Mittel seien nicht nötig, weil einzelne Fördermassnahmen wegfielen und durch effizientere Instrumente ersetzt würden, so die UVEK-Vorsteherin weiter.

Verbindliche Ziele für Ausbau

Den Ausbau der erneuerbaren Energien will er mit verbindlichen Zielen vorantreiben: Die im Energiegesetz verankerten Richtwerte für 2035 sollen für verbindlich erklärt werden. Für die Zeit bis 2050 soll ein Richtwert bestimmt werden.

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UVEK-Vorsteherin Simonetta Sommaruga zum Stommarktabkommen mit der EU.
Aus News-Clip vom 27.09.2019.
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Der Bundesrat hält an einer Marktöffnung fest, unabhängig davon, ob ein Abkommen mit der EU zustande kommt oder nicht. «Für den Abschluss eines Abkommens muss einer volle Strommarktöffnung vorhanden sein», betonte Sommaruga. Dies habe der Bundesrat früher entschieden.

Im Solarbereich will der Bundesrat den Wettbewerb verstärken, indem die Einmalvergütungen für grosse Photovoltaik-Anlagen neu festgelegt werden. Die Mittel für die Investitionsbeiträge für die Grosswasserkraft sollen verdoppelt werden. Neue Wind-, Kleinwasser- und Biogasanlagen sowie Geothermie-Kraftwerke sollen ab 2023 keine Einspeisevergütung mehr erhalten.

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Bundesrätin Simonetta Sommaruga erklärt, was die Strommarktöffnung konkret für die Haushalte heisst
Aus News-Clip vom 27.09.2019.
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Die Massnahmen bedeuten konkret, dass nun auch der kleine Haushalt den Strom beziehen kann, wo er will. «Die Menschen können nun die Preise vergleichen», betonte Sommaruga. Damit sorge der Bundesrat auch für mehr Transparenz, damit auch bei den Kosten eine Vergleichbarkeit herrscht. Neu könne aber auch Strom in lokalen Netzen ausgetauscht oder bezogen werden.

Stand heute

Seit 2009 ist der Strommarkt für Grosskonsumenten mit einem Verbrauch über 100'000 Kilowattstunden liberalisiert. Diese können ihren Stromlieferanten frei wählen. Die Marktöffnung für kleinere Betriebe und Haushalte war fünf Jahre später geplant.

Bisher wurde die zweite Etappe aber nicht umgesetzt. 2016 beschloss der Bundesrat nach einer Vernehmlassung, die Öffnung des Strommarktes zu verschieben. Vor rund einem Jahr nahm er dann einen neuen Anlauf, noch mit Energieministerin Doris Leuthard.

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