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Trotz Liebesbeziehung Bundesgericht: Richterin und Richter dürfen weiterarbeiten

  • Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Bundesrichter und eine Bundesrichterin trotz ihrer früheren Liebesbeziehung uneingeschränkt weiterarbeiten sollen.
  • Beatrice van de Graaf und Yves Donzallaz sollen sich inzwischen wieder getrennt haben.
  • Der Entscheid fiel nach Gesprächen zwischen den betroffenen Abteilungspräsidien.
  • Die «Weltwoche» hatte berichtet, dass die beiden eine Beziehung geführt hatten, was gegen die geltenden «Gepflogenheiten der Richterinnen und Richter» verstösst, wie das Bundesgericht zum Fall mitteilte.

Bundesrichterin Beatrice van de Graaf und Bundesrichter Yves Donzallaz sollen trotz einer früheren Liebesbeziehung in ihren jeweiligen Abteilungen vorerst weiter uneingeschränkt eingesetzt werden. Nach Koordinationsgesprächen zwischen den betroffenen Abteilungspräsidenten sei der entsprechende Entscheid gefällt worden, heisst es in einer Mitteilung des Bundesgerichts.

Ende April 2026 hatte die «Weltwoche» über eine Liebesbeziehung zwischen Bundesrichterin van de Graaf und Bundesrichter Donzallaz berichtet. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen für ihre weitere Mitwirkung in der Rechtsprechung ihrer jeweiligen Abteilung haben die betroffenen Abteilungspräsidien zunächst unterschiedlich beurteilt.

Uneingeschränkte Weiterarbeit 

Als vorläufige Massnahme wurde Bundesrichterin van de Graaf nach Angaben des Bundesgerichts in der Zweiten strafrechtlichen Abteilung bei den neu eingehenden Fällen nicht mehr als Instruktionsrichterin eingesetzt oder bei der Spruchkörperbildung berücksichtigt. Sie blieb aber in allen Verfahren Teil der Spruchkörper, die bereits vorher mit ihr gebildet worden waren. Sie blieb auch Instruktionsrichterin in den Fällen, bei denen sie zuvor als solche eingesetzt wurde. 

Bundesrichter Donzallaz wurde in der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung weiter ohne Einschränkung eingesetzt. Bei den betroffenen Abteilungspräsidien entwickelte sich die Auffassung, die unterschiedliche Behandlung in einem zweiten Schritt koordinieren zu wollen. 

Verzicht auf Bundesrichter «unverhältnismässig»

Die betroffenen Abteilungspräsidien haben an der Koordinationssitzung entschieden, dass Bundesrichterin van de Graaf und Bundesrichter Donzallaz in ihrer jeweiligen Abteilung in gleicher Weise uneingeschränkt eingesetzt werden. Eine «fortdauernde unterschiedliche Behandlung der beiden Gerichtsmitglieder» sei nicht zu rechtfertigen. 

Eine wesentliche Rolle spiele dabei auch der Umstand, dass der Bericht zur umfassenden und unabhängigen Klärung des Sachverhalts durch das externe Expertengremium frühestens Ende Juni erwartet werde. Es werde als unverhältnismässig erachtet, für eine längere Zeitdauer auf den vollen Einsatz von Mitgliedern des stark belasteten Bundesgerichts zu verzichten, schreibt das Bundesgericht.

SRF 4 News, 21.5.2026, 19:00 Uhr ; 

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