Das Wichtigste in Kürze
- Eine entscheidende Wetterwarnung vor dem Sturm über das Festivalgelände blieb unberücksichtigt .
- Die Meldung wies auf starke Windböen hin , wurde von der Polizei in Biel aber nicht an die Festivaldirektion weitergegeben.
- Der Vorfall blieb für die Polizei ohne strafrechtliche Folgen .
Am 20. Juni 2013 verwüstete ein Sturm das Festgelände des Eidgenössischen Turnfests in Biel und verletzte gegen 100 Personen zum Teil schwer. Ein Mann starb an den Folgen seiner Verletzungen.
Recherchen von «Schweiz aktuell» zeigen: Sämtliche Unwetterwarnungen erhielt die Festivaldirektion nicht direkt vom zuständigen Wetterdienst MeteoSchweiz, sondern von der Polizeieinsatzzentrale in der Stadt Biel.
Brisant dabei: Die letzte Warnung, die MeteoSchweiz eine Stunde vor dem Sturm publizierte, leitete die Polizeieinsatzzentrale nicht an die Verantwortlichen des Turnfests weiter. Dies, obschon die Meldung eine explizite Warnung vor Windböen im Raum Biel von «bis zu 120 km/h» enthielt. Das geht aus der Einstellungsverfügung der Berner Staatsanwaltschaft hervor.
«Interne Besprechung» als einzige Konsequenz
Die 20-seitige Verfügung resultiert aus der Einstellung des Strafverfahrens gegen den Direktor des Turnfests Fränk Hofer diesen Sommer. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen ihn wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Fränk Hofer habe keine Sorgfaltspflichten verletzt, aufgrund der damals vorliegenden Wetter-Informationen habe er sich genügend auf das Unwetter vorbereitet, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Für die Polizei hatte der Vorfall keine rechtlichen Konsequenzen. Wie die Berner Kantonspolizei gegenüber «Schweiz aktuell» erklärt, wurde der Vorfall intern «besprochen», strafrechtliche Folgen hatte er keine, hält die Polizei fest.
«Schweiz aktuell» hat gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in die Einstellungsverfügung erhalten.