Am Donnerstag wehte am Bundeshaus die Schweizer Fahne auf halbmast. Dies wegen der Beisetzung des getöteten iranischen Führers Ajatollah Ali Chamenei im Iran.
Gemäss Protokoll wird die Fahne beim Tod sowie am Tag der Beisetzung eines amtierenden Staatsoberhaupts gesenkt, sofern die Schweiz mit dem Land diplomatische Beziehungen unterhält.
Denn die Schweiz hat Regeln, wie und wann die Fahne an offiziellen Gebäuden gehisst wird. Diese «Weisungen über die Beflaggung der Gebäude des Bundes» besagen:
- Am 1. August muss auf allen Bundesgebäuden mit Fahnenmast die Schweizer Fahne gehisst werden. Am Bundeshaus werden zusätzlich die Kantonsfahnen gezeigt.
- Die beiden südlichen Kuppeln des Parlamentsgebäudes tragen das ganze Jahr über dauerhaft die Schweizer Fahne.
- Bei offiziellen Staatsbesuchen kann das Bundeshaus zusätzlich mit der Fahne des Gastlandes beflaggt werden. Eine Schweizer Fahne muss dabei immer ebenfalls sichtbar sein.
- Stirbt ein amtierendes ausländisches Staatsoberhaupt eines Landes mit diplomatischen Beziehungen zur Schweiz, wird die Fahne am Bundeshaus West am Todestag und am Tag der Beisetzung auf halbmast gesetzt.
- Nach grossen Katastrophen kann der Bundesrat anordnen, dass die Fahnen auf Bundesgebäuden in der Region Bern für eine bestimmte Zeit auf halbmast wehen.
Die Schweiz wendet diese Regeln an und senkt die Fahne auch bei umstrittenen Persönlichkeiten. Doch trotz ausführlichem Protokoll führt dessen Auslegung immer wieder zu Kontroversen.
Beim Tod des chinesischen Revolutionsführers Mao Zedong im September 1976 weigerte sich der Protokollchef zuerst, die Fahne auf halbmast zu setzen – da Mao technisch gesehen kein Staatsoberhaupt war.
In diesen Fällen gab es Diskussionen um die Fahne
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Bild 1 von 4. 1976, Mao Zedong: Zuerst wollte der Protokollchef die Fahne nicht auf halbmast senken, da Mao nicht offiziell chinesischer Staatspräsident, sondern «nur» der Vorsitzende der Kommunistischen Partei war. Bildquelle: Imago.
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Bild 2 von 4. 2013, Hugo Chavez: Nach dem Krebstod des sozialistischen venezolanischen Präsidenten sank die Fahne auf halbmast. Das führte zu Kritik aus bürgerlichen Kreisen. Bildquelle: Imago/Xinhua.
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Bild 3 von 4. 1973, Salvador Allende: Der Bundesrat weigerte sich in diesem Fall, die Fahne zu senken. Bildquelle: Keystone/AP.
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Bild 4 von 4. 2024, Ebrahim Raisi: Keine Halbmast-Beflaggung für den iranischen Präsidenten, weil er nicht das Staatsoberhaupt gewesen sei. Bildquelle: Keystone/EPA Justin Lane.
Wie Swissinfo berichtete, intervenierte Bundesrat Pierre Graber und kritisierte diese «zu rigide» Auslegung des Regelwerks. Daraufhin wurde die Fahne gesenkt.
Politisch heikle Fahnenstange
Im Fall des chilenischen Präsidenten Salvador Allende, der während des Militärputsches von Augusto Pinochet 1973 gewaltsam getötet wurde, wurde die Fahne jedoch nicht auf halbmast gesetzt. Der Bundesrat weigerte sich; die offizielle Begründung: Es herrsche wegen des Putsches «Verwirrung über die genauen Todesumstände», so beschrieben in einem Bericht der Forschungsstelle Diplomatische Dokumente Schweiz (Dodis).
Damit umging die Schweiz zu dieser Zeit eine heikle Positionierung im Kalten Krieg. Dies führte bei linken Kreisen zu Kritik – und auch, dass der Bundesrat den Opfern des Militärputsches kaum Aufmerksamkeit schenkte.
Auch beim iranischen Staatspräsidenten Ebrahim Raisi, der 2024 bei einem Helikopterunfall ums Leben kam, blieb die Fahne des Bundes oben. Das EDA schrieb damals gegenüber der «Aargauer Zeitung»: «Im Iran ist gemäss Konstitution der ‹Supreme Leader› das Staatsoberhaupt, der verstorbene Präsident hatte die Funktion des Regierungschefs inne.» Deshalb werde die Fahne nicht auf halbmast gesetzt.
Nach dieser Argumentation hatte das EDA nun nach dem Tod des Obersten Führers Ali Chamenei eigentlich keine andere Wahl, als dieses Mal die Flagge auf halbmast zu setzen.