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Werbeschild für Bauland-Verkauf.
Legende: Der Verkauf von gemeindeeigenem Land ist in der Luzerner Gemeinde Emmen umstritten (Symbolbild). Keystone

Umgang mit Land Setzt Emmen die Bodeninitiative um oder doch nicht?

Im Februar 2016 sagte das Stimmvolk von Emmen «Ja» zur Bodeninitiative von SP und Grünen. Diese verlangt im Grundsatz, dass die Gemeinde künftig kein Land mehr verkaufen darf. Jetzt kommt das Reglement über die Umsetzung vors Volk. Zum Ärger der Initianten bekämpfen FDP und SVP die Umsetzung.

Es war ein knapper und überraschender Entscheid, im Februar 2016: Mit 51 Prozent Ja-Stimmen nahm die Emmer Stimmbevölkerung die «Bodeninitiative – Boden behalten und Emmen gestalten» an. Die Initiative war als allgemeine Anregung formuliert. Darum erarbeitete der Gemeinderat ein Reglement zur Umsetzung.

Es hält fest, dass die zweitgrösste Gemeinde des Kantons Luzern ihren Boden im Baurecht abgeben darf. Ein Verkauf ist nur noch in Ausnahmefällen zulässig, zum Beispiel an gemeinnützige Organisationen oder wenn ein gleichwertiges Areal gekauft wird.

Die bürgerliche Mehrheit im Einwohnerrat lehnte bei der Beratung das Reglement ab und folgte dem Antrag des Gemeinderates, das Reglement obligatorisch dem Volk vorzulegen – mit der Empfehlung es abzulehnen.

Die Befürworter

  • Für ein Ja zum Reglement kämpfen Grüne, SP und einzelne CVP-Mitglieder.
  • Das Reglement stellt ihrer Ansicht nach sicher, dass Emmen längerfristig handlungsfähig und die Gemeinde im Besitz ihrer letzten Grundstücke bleibe. Die Gemeinde könne so eine aktive Bodenpolitik betreiben und werde nicht unter Druck stehen, ihr Land um jeden Preis zu verkaufen.
  • Sie kritisieren den Widerstand der Bürgerlichen gegen die Umsetzung des Anliegens: Dies sei unverständlich, nachdem die Bevölkerung die Bodeninitiative angenommen habe.

Die Gegner

  • Für ein Nein zum Reglement kämpfen FDP, SVP und einzelne CVP-Mitglieder.
  • Sie kritisieren das Reglement als überflüssig: Der Handlungsspielraum der Gemeinde werde bei Grundstückgeschäften zu stark eingeschränkt. Zudem lägen Grundstückverkäufe in der Kompetenz des Gemeinde- oder Einwohnerrats.
  • Eine zweite Abstimmung sei gerechtfertigt, weil das Ja zur Bodeninitiative knapp gewesen sei und man der Bevölkerung aufzeigen müsse, was die Umsetzung bedeute.

Abstimmung in Emmen

Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr

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