Man sei sich bewusst, dass die frühe Schliessung für Clubs und Nachtlokale um Mitternacht nicht ideal sei, sagte Gesundheitsminister Alain Berset letzte Woche, als er ankündigte, dass ab Samstag auch Clubs wieder öffnen dürfen. Aber er meinte dazu: «Es gibt auch Tagespartys.»
Über die bundesrätliche Aussage von Partys am Nachmittag oder am frühen Abend kann Alexander Büchel von der Zürcher Bar- und Klubkommission nur staunen: «Es ist eine romantische Vorstellung, dass das, was in der Nacht passiert – wir reden hier von Millionen von Gästen pro Jahr – am Nachmittag stattfinden soll.»
Polizeistunde für Restaurationsbetriebe
Aber es bleibt vorerst dabei: Um Mitternacht ist Schluss auf dem Dancefloor. Die Polizeistunde gilt allerdings nur für Restaurationsbetriebs, Bars und Clubs. Für Kinos und Spielcasinos, die an diesem Wochenende ebenfalls wieder öffnen, gelten keine Einschränkungen bei den Öffnungszeiten.
So schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit auf Anfrage: «Casinos, Kinos oder andere Betriebe, in denen es ein Restaurant oder eine Bar hat, müssen einzig den Betrieb des Restaurants beziehungsweise der Bar einstellen.»
Das Bundesamt begründet die strikten Öffnungszeiten so: «Bei längeren Öffnungszeiten können im Rahmen des typischen Ausgangs an einem Abend mehrere Restaurants, Bars oder Clubs besucht werden. Eine infizierte Person kann – wie Beispiele aus dem Ausland zeigen – sehr viele andere Personen anstecken.»
Nachtleben-Vertreter gegen Polizeistunde
Das Tingeln von Bar zu Bar oder von Club zu Club ist laut dem Bund das Problem. Das überzeugt die Vertreter der Bars und Clubs aber nicht, im Gegenteil. Eine Polizeistunde verstärke das Problem von einer möglichen Ansteckung sogar, meint Max Reichen vom Verein Pro Nachtleben Bern.
Denn mit der Zwangsschliessung stünden auf einen Schlag Hunderte von Leuten um Mitternacht auf der Strasse und die gingen nicht etwa einfach nach Hause, sondern würden sich weiter im öffentlichen Raum aufhalten. «Draussen kontrolliert niemand mehr, draussen weiss man nicht mehr, mit wem man Kontakt hatte. Das kann aber in einem Club gewährleistet werden.»
Der Zürcher Kollege Bücheli doppelt nach: «Umso paradoxer wirkt die Polizeistunde in Zürich, wenn der 24-Stunden-Shop um die Ecke weiter Alkohol verkaufen kann oder wenn die Casinos bis um sechs Uhr morgens geöffnet bleiben können.»
Gäste müssen registriert werden
Vielleicht hat der Casinoverband einfach die bessere Lobby in Bern. Für Bücheli ist auf alle Fälle klar, dass Bars und Clubs Mühe haben, sich bei der Politik Gehör zu verschaffen. Neben der Polizeistunde macht den Nachtlokalen auch das Registrieren sämtlicher Gäste zu schaffen.
In dem vom Bund aufgeschalteten Rahmenschutzkonzept steht zudem, dass Gäste auf eine mögliche Quarantänepflicht aufmerksam gemacht werden müssen, sollte es im Club zu Kontakten mit einer Corona-infizierter Person gekommen sein.
Grosse Lokale bleiben noch zu
Für viele Betreiber sind dies zu viele Einschränkungen und Auflagen. Nur etwa ein Drittel aller Lokale öffnen am Samstag, wie die Branchenvertreter schätzen. Vor allem grosse Lokale wie der Gaskessel und der Dachstock in Bern, die renommierte Lausanner Disco Mad und das Zürcher Kaufleuten und das Event-Lokal X-tra bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Der Zürcher Club Supermarket aber versucht sein Glück mit einer Daytimer-Party. Diese startet am Samstag um 16 Uhr und dauert bis Mitternacht, ganz im Sinne von Bundesrat Berset.