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Umstrittene Doppelmandate Wenn der Regierungsrat auch Ständerat ist

Benedikt Würth wird neun Monate lang in der Kantonsregierung und im Stöckli politisieren: Heikle Machtfülle oder Chance? Beides, sagt der Politologe Adrian Vatter.

Benedikt Würth macht’s: Am Sonntag ist der St. Galler Regierungsrat in den Ständerat gewählt worden. Der CVP-Mann will noch bis im Februar 2020 in der Kantonsexekutive bleiben. Dann finden die Gesamterneuerungswahlen statt. Ein Gesetz aus dem Jahr 1940 erlaubt ein solches Doppelmandat.

Ein wenig anders präsentiert sich auf den ersten Blick die Situation in Basel-Stadt. Dort hat Eva Herzog (SP) am Montag bekannt gegeben, dass sie auf Ende der Legislatur aus der kantonalen Regierung ausscheiden werde. Herzog kandidiert fürs Stöckli. Aber: sollte Herzog im Herbst nach Bern gewählt werden – und dafür stehen die Chancen gut –, würde auch sie für knapp zwei Monate sowohl als Regierungsrätin als auch als Ständerätin amten.

Einst üblich, heute mancherorts verboten

Das ruft Kritiker auf den Plan: Der St. Galler SVP-Kantonsrat Ivan Louis kritisiert gegenüber der «Ostschweiz»: «Solche Doppelmandate waren einst zwar üblich, sind aber heute im Kanton St. Gallen systemfremd.» Absenzen Würths seien absehbar, weil sich die Sitzungen des Regierungs- und des Ständerats überschneiden würden.

Tatsächlich seien solche Doppelmandate früher häufiger vorgekommen – da sass man über Jahre gleichzeitig in der Kantonsregierung und im Stöckli, erklärt Mark Stucki, Leiter Information der Parlamentsdienste. Der Bund macht hier keine Restriktionen. Doch Stucki erkennt eine Tendenz in den Kantonen, diese Doppelmandate einzuschränken.

Der Politologe Adrian Vatter kann diese Beobachtung grundsätzlich bestätigen: «Bereits ausgehend von den Demokratischen Bewegungen der 1860er Jahren haben die Kantone sukzessive begonnen, diese politischen Doppelmandate zu regulieren. Wo früher keine Vorschriften herrschten, gibt es heute gewisse Einschränkungen.» Diese gehen allerdings unterschiedlich weit: Von vollständigem Verbot (beispielsweise in Genf und Jura) bis hin zu Regelungen, die nur die Anzahl Regierungsmitglieder beschränken, die gleichzeitig auch der Bundesversammlung angehören dürfen. «Der Kanton Zürich erlaubt zum Beispiel, dass maximal zwei Regierungsratsmitglieder auch in den eidgenössischen Räten Einsitz nehmen können», so Vatter.

Zu viel Macht kann gut und schlecht sein

Warum? «Da ist die Machtkumulation, auf die gerade wir Schweizer immer sehr sensibel reagieren.» Wenn jemand gleichzeitig Regierungs- und Ständerat sei, dann habe er einen starken Einfluss auf die Kantons- und – aufgrund seines kantonsspezifischen Wissens – auch auf die Bundespolitik. «Das ist manchmal auch im Regierungskollegium nicht gerne gesehen», erklärt Vatter.

Und dann ist es auch eine Frage der Ressourcen. «Ein Ständeratsmandat beansprucht rund 75 Prozent eines Vollmandats – auch weil die Politik immer komplexer wird. Da bleibt eigentlich kaum mehr Zeit für ein Regierungsratsmandat», meint der Berner Politologe.

Neun Monate wird Benedikt Würth diese Doppelbelastung aushalten müssen – was denkt Vatter dazu? «Da ist tatsächlich die Problematik der Arbeits- oder sogar Überbelastung für den einzelnen Politiker.» Solche Übergangsfristen seien aber durchaus üblich. «Zudem sehe ich durchaus auch gewisse Chancen», sagt der Politikwissenschaftler. Nämlich die Möglichkeit, die kantonale Politik auf Bundesebene effektiver einzubringen und die Informationsflüsse zwischen der Kantonsregierung und dem Ständerat kurz zu halten. «Das kann eine Stärke für einen Kanton sein.»

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