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Alte Häuserzeile in der Schaffhauser Neustadt.
Legende: Was ist schützenswert? Was nicht? Die kantonale Denkmalpflege soll nicht mehr überall miteinbezogen werden. SRF

Umstrittene Gesetzesänderung Schaffhauser Denkmalschutz: Mehr Kompetenz für die Gemeinden

Umbauten an lokal schützenswerten Häusern sollen nicht mehr zwingend durch den Kanton beurteilt werden müssen.

Am 4. März stimmt die Schaffhauser Kantonsbevölkerung über eine umstrittene Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes ab. Die Gemeinden sollen mehr Eigenverantwortung erhalten. Gegner befürchten allerdings, dass dabei der Denkmalschutz verwässert wird und Ortsbilder schleichend zerstört werden könnten.

Darum geht es: Neu soll es für die Gemeinden nicht mehr Pflicht sein, bei Umbauten an Schutzobjekten von LOKALER Bedeutung (Objekte der untersten Schutzstufe) die kantonale Denkmalpflege zur Beurteilung beizuziehen. Sie können das – gegen Bezahlung – aber weiterhin freiwillig tun.

Parolen der Parteien

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Revision Natur- und Heimatschutzgesetz

Ja: SVP, FDP, EDU

Nein: SP, AL, GLP, Grüne, EVP

Das befürchten die Gegner : Fällt die Pflicht weg, ein Gutachten der kantonalen Denkmalpflege einzuholen, würden die Gemeinden es nicht mehr tun. Erst recht nicht, weil es neuerdings kostet. Damit steige die Gefahr, dass Dorfkerne verschandelt werden.

Das sagen die Befürworter: Die Gemeinden wüsstem mit ihrer Verantwortung umzugehen. Sollen Häuser nicht verfallen, müssten Veränderungen auch bei geschützten Objekten möglich sein. Der Kanton habe zudem ein Rekursrecht.

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