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Keine Zwangsferien für alle Mitarbeiter
Aus Espresso vom 19.03.2020. Bild: imago images
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Umstrittene Massnahme Keine Zwangsferien für alle Mitarbeiter

Wenn der Betrieb stillsteht, sind die Arbeitgeber versucht, Zwangsferien anzuordnen. Rein rechtlich geht das nicht.

Gleich nach dem Entscheid des Bundesrates, die «ausserordentliche Lage» auszurufen und viele Betriebe vorläufig zu schliessen, haben einige Arbeitgeber ihren Angestellten gesagt, sie müssten nun Ferien beziehen. Dies berichten mehrere Hörer des SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Aus betrieblicher Sicht ist es eine verständliche Überlegung, aus arbeitsrechtlicher Sicht jedoch zumindest heikel.

Laut Sara Licci, Arbeitsrechtsdozentin an der ZHAW in Winterthur, ist der Fall bei nun plötzlich geschlossenen Betrieben, zum Beispiel bei Läden oder Restaurants, klar: Kurzfristig Betriebsferien auszurufen, geht nicht. Solche müssen mehrere Monate vorher angekündigt werden, die Rechtslehre geht von drei Monaten aus.

«Angestellte können jetzt nicht ihre gesamten Ferien aufbrauchen»

Aber auch in anderen Branchen mangelt es an Arbeit. Grundsätzlich legt der Arbeitgeber fest, wann Arbeitnehmer Ferien beziehen können. Aber auch hier braucht es einen Vorlauf für die Angestellten, und diese müssen sich in den Ferien erholen können. Sara Licci von der ZHAW sagt: «Einerseits befinden sich viele Betriebe in einer besonderen Situation, andererseits können Angestellte nicht jetzt ihre gesamten Ferien aufbrauchen, insbesondere solche mit Kindern.»

Wichtig sei es in solch schwierigen Zeiten, das Gespräch zu suchen. Es liege im Interesse von Allen, die Arbeitsplätze zu erhalten. Wenn es den Betrieb entlastet und Angestellte Ferien nehmen können, sollte man sich das überlegen. Es brauche nun ein gegenseitiges Entgegenkommen, so Sara Licci. Statt Ferien zu nehmen, könnte sie sich auch den Abbau von Überzeit vorstellen. Auch das geht aber nicht ohne Einverständnis der Angestellten.

Keine Ferien vor Kurzarbeit

Was laut Sara Licc definitiv nicht geht: Einzelne Betriebe wollten die Angestellten zu Ferien bewegen, um nachher Kurzarbeit zu beantragen. Das mache keinen Sinn, da die Behörden aufgrund der Lage für Kurzarbeit die Karenzfrist verkürzt hätten. Im Fall eines «Espresso»-Hörers war genau das der ursprüngliche Plan des Arbeitgebers. Mittlerweile ist dieser aber davon abgekommen.

Auch ein Rückruf aus den Ferien ist möglich

Was aber, wenn die Ferien kurz bevorstehen, und es nun mehr Arbeit gibt, zum Beispiel im Pflegeberuf oder in einem Lebensmittelbetrieb? Hier ist der Arbeitgeber unter Umständen am längeren Hebel, er kann Ferien aus betrieblichen Gründen verschieben. In Ausnahmefällen ist es sogar möglich, Angestellte aus Ferien zurückzurufen. Häufig sei ein solcher Fall aber auch im Gesamtarbeitsvertrag der Branche geregelt.

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Espresso, 19.03.2020, 08:13 Uhr

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