Der Zug von Zürich her hat fünfzehn Minuten Verspätung. Vor Winterthur werden die Reisenden informiert, dass der Zug in Wil nicht hält und alle auf den Bummler umsteigen müssen. An diesem Vorfall entzündete sich diesen Sommer eine Diskussion.
Nach Anfrage der Stadt Wil hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) den Wegfall von Halten von SBB-Zügen im Verspätungsfall unter die Lupe genommen. «Aus konzessionsrechtlicher Sicht begrüssen wir, dass im Falle von Betriebsstörungen und Verspätungen der 'Schaden' im gesamten konzessionierten Verkehr im Auge behalten wird», teilte das BAV am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
Die SBB hatten dem BAV aufgezeigt, dass die Massnahmen einerseits der Stabilisierung des übrigen Verkehrs und anderseits der Verhinderung von Dominoeffekten von Verspätungen dienten. Der Wegfall von einzelnen Halten basiere auf den Richtlinien und vorbehaltenen Entschlüssen im Personenverkehr (Rivep).
«Wir kommen zum Schluss, dass die erwähnten Massnahmen in vernünftiger Weise der Erfüllung der Betriebspflicht dienen», schreibt das BAV. Dies entspreche auch heute noch der positiven Beurteilung des Störungsmanagements der SBB durch das BAV anlässlich des Audits im Jahr 2011.
Stadt Wil erstaunt und irritiert
«Von dieser Antwort des BAV bin ich überrascht und erstaunt», sagt die Wiler Stadtpräsidentin Susanne Hartmann, «Ich lege das Personenbeförderungsgesetz anders aus.» Auch sei sie erstaunt, wie oft die Haltestelle Wil ausgelassen werde.
Man werde aber den Protest bei der SBB nicht aufgeben, so Hartmann. Zusammen mit den anderen Gemeinden und allenfalls mit Unterstützung vom Kanton wolle sie direkt mit SBB-Chef Andreas Meyer das Gespräch suchen.
Auch kein Halt in Brugg und Baden
In der aktuellen Rivep-Version kämen zwei Fälle zur Anwendung, bei denen ein Zug an Bahnhöfen unterwegs durchfährt:
- Zürich - St. Gallen, Züge 1507 - 1533 ohne Halt in Wil, Flawil, Uzwil und Gossau. Viermal seit dem Fahrplanwechsel 2018
- Zweitens Bern - Olten - Zürich, Züge 21xx ohne Halt in Brugg AG und Baden. 13 Mal seit dem Fahrplanwechsel.
Sollte die Häufigkeit des Wegfalls von im Fahrplan vorgesehenen Halten in Zukunft markant zunehmen, bittet das BAV die SBB, es als Konzessionsbehörde darüber und über alternative Massnahmen zu informieren.