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Umstrittene Sonderjagd Bündner Sonderjagdinitiative scheitert an der Urne

  • 54 Prozent lehnen die Initiative ab.
  • Deutlich zugestimmt wird der Abschaffung der Sonderjagd allerdings im Prättigau, wo die Initiative herkommt.
  • Andere Regionen, etwa das Oberengadin lehnen die Initiative klar ab. Ein Nein gibt es auch aus Chur.

Sonderjagd-Initiative

Kanton Graubünden: Volksinitiative zur Abschaffung der Sonderjagd

  • JA

    45.8%

    30'533 Stimmen

  • NEIN

    54.2%

    36'181 Stimmen

Mit der Abstimmung heute geht ein langjähriger Kampf der Sonderjagdgegner zu Ende. Zu Stande gekommen war die Initiative 2013 mit einer Rekordzahl von mehr als 10'000 Unterschriften.

Am Ende hat es allerdings nicht gereicht. Das Bündner Stimmvolk lehnte die Initiative mit 54 Prozent ab. Zustimmung zur Initiative gab es vor allem im Prättigau. Aus dieser Region kommen die Initianten.

Enttäuschung hier, Freude da

«Ich habe natürlich auf ein Ja gehofft», sagt der Hauptinitiant Christian Mathis. Er sei aber trotz allem froh, dass mehr als 40 Prozent der Stimmenden ihr Anliegen unterstützt hätten.

Ich habe natürlich auf ein Ja gehofft.
Autor: Christian Mathis Initiant

Für ihn sei der Kampf gegen die Sonderjagd erledigt. Die Bevölkerung wolle diese Jagd, er könne sich damit abfinden. «Ich mache sicher nichts mehr gegen die Sonderjagd», sagt Mathis.

Das deutliche Resultat freut uns.
Autor: Tarzisius Caviezel Vizepräsident BKPJV

Gegen die Sonderjagdinitiative gekämpft hatte unter anderem der Bündner Patentjägerverband. In einer Mitteilung schreibt der Vizepräsident Tarzisius Caviezel, das deutliche Resultet freue ihn. Man sei dankbar, dass das Bündner Stimmvolk sich «gegen Experimente» ausgesprochen habe.

Seit Jahrzehnten umstritten

Box aufklappen Box zuklappen

Die Sonderjagd wird Ende November und Anfang Dezember durchgeführt, wenn auf der 21-tägigen Hochjagd im September die Abschusspläne des Amtes für Jagd und Fischerei nicht erfüllt wurden.

Zur Reduktion des Hirsch- und Rehbestandes gelten auf der Sonderjagd gelockerte Bestimmungen. Geschossen werden dürfen auch Jung- und Muttertiere. Die Initianten sprechen deshalb von moralisch, ethisch und jagdlich verwerflichen Szenen.

Umstritten ist die Sonderjagd auch, weil sie in eine Zeit fällt, in der das Wild sich bereits in der Winterruhe befindet.

Umweg übers Bundesgericht

Regierung und Parlament stehen hinter dem zweistufigen Jagdkonzept, das seit 1989 im Jagdgesetz verankert ist. Der Grosse Rat empfahl die Volksinitiative zur Ablehnung. Zuvor hatten sie diese als ungültig erklärt – was das Bundesgericht in Lausanne aber verneinte.

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