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Umstrittener ÖV-Topf Wie viel Geld braucht der Verkehrsfonds?

Die Zürcher Stimmbevölkerung entscheidet am 10. Juni, wie viel Geld in den kantonalen Verkehrsfonds fliessen soll.

Darum geht es: Im Kanton Zürich sichert der Verkehrsfonds die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Er stellt sicher, dass genügend Geld vorhanden ist für den Ausbau des Verkehrssystems. Beispiele dafür sind die Glattalbahn oder die Tramverbindung über die Hardbrücke. Weil seit 2016 der Bund mit einem eigenen Fonds Eisenbahninfrastruktur finanziert, möchte der Regierungsrat den kantonalen Verkehrsfonds nur noch mit 55 Millionen Franken jährlich speisen, statt 70 wie bis anhin. Aus Spargründen sollen es zwischen 2017 und 2019 sogar nur 50 Millionen sein.

Extrafahrt: Zum ersten Mal fährt ein Tram über die Hardbrücke.
Legende: Finanziert mit Geld aus dem Verkehrsfonds: Die Tramverbindung über die Hardbrücke. Keystone

Darüber wird abgestimmt: Die bürgerlichen Parteien im Kantonsrat möchten noch weniger Geld in den Topf fliessen lassen. 2017, 2018 und 2019 sollen es nur 20 Millionen Franken sein. Als Kompensation dafür sollen bis 2037 60 Millionen pro Jahr eingezahlt werden. So werde die jährliche Mindesteinlage von 55 Millionen trotzdem erreicht, argumentieren sie. Für diese Anpassung braucht es eine Gesetzesänderung. Gegen die Änderung des Personenverkehrsgesetzes wurde das Kantonsratsreferendum ergriffen.

Das sagen die Befürworter: Die bürgerliche Mehrheit des Kantonsrats ist der Ansicht, dass Einsparungen gut möglich seien, weil der Bund die Bahninfrastruktur finanziert und der kantonale Verkehrsfonds mit rund 850 Millionen Franken gut gefüllt sei. Der Sparbeitrag in den ersten drei Jahren sei wichtig für die Staatskasse des Kantons Zürich. Künftige ÖV-Projekte seien nicht gefährdet.

Das sagen die Gegner: SP und Grüne argumentieren, die grossen Sparbeiträge in den ersten drei Jahren seien nicht nötig, weil der Kanton Zürich schwarze Zahlen schreibe. Konstante Einzahlungen garantierten zudem Planungssicherheit, andernfalls leide der ÖV-Ausbau.

Der Kantonsrat empfiehlt die Vorlage zur Annahme: Eine Mehrheit ist der Ansicht, dass ein Sparbeitrag nach Einführung des nationalen Bahnfonds vertretbar sei.

Die Zürcher Regierung empfiehlt die Vorlage zur Ablehnung: Die Regierung anerkennt zwar, dass weniger Einlagen in den Verkehrsfonds nötig seien. Sie sei jedoch für die Planung des öffentlichen Verkehrs auf konstante Beiträge angewiesen.

Weitere kantonale Vorlage am 10. Juni

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Nebst der Abstimmung über den Verkehrsfonds stimmen die Zürcherinnen und Zürcher über eine Änderung im Steuergesetz ab.

Konkret geht es darum, ob Firmen im Kanton Zürich einen allfälligen Verlust mit Grundstückgewinnsteuern verrechnen dürfen. Ausserhalb des Kantons ist dies schon seit über zehn Jahren möglich. Die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat spricht deshalb von einer Ungerechtigkeit, die beseitigt werden müsse. Die AL spricht ihrerseits von einem «Steuergeschenk für Immohaie». Sie hat das Referendum ergriffen, so dass nun das Stimmvolk darüber entscheiden kann.

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