Was hat der Ständerat entschieden? Der Ständerat folgt seiner Kommission und will die geltende Umtauschfrist für Banknoten nicht aufheben. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Frist von 20 Jahren aufzuheben.
Was will der Ständerat? Er folgt dem Vorschlag der zuständigen Ständeratskommission (WAK-SR). Demnach soll die Frist beibehalten werden, aber der Gegenwert der nicht umgetauschten Noten soll von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) anders als heute verteilt werden. Ein Fünftel davon soll neu noch an den Fonds Suisse gehen, der Rest zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone. Heute geht der ganze Gegenwert der nicht umgetauschten Noten an den Fonds Suisse. Dieser hilft bei nicht versicherbaren Elementarschadenereignissen.
Wieso möchte die Landesregierung die Umtauschfrist aufheben? Der Bundesrat erachtet die Umtauschfrist von 20 Jahren als nicht mehr zeitgemäss. Die Aufhebung der Frist würde bedeuten, dass niemand mehr im Besitz alter Geldscheine wäre, die ihren Wert verloren haben und nicht eingetauscht werden könnten. Damit wären die Noten ab der sechsten Serie, die ab 1976 ausgegeben wurden, unbegrenzt umtauschfähig. Als Zahlungsmittel können sie aber so oder so sechs Monate nach dem Rückruf der Serie nicht mehr verwendet werden.
Wie ist es bei anderen Währungen? International häufig gehandelte Währungen kennen keine Umtauschfrist, insbesondere der Euro, der US-Dollar und das britische Pfund.
Was wären die Folgen der Aufhebung? Der Fonds Suisse, der bei nicht versicherbaren Elementarschäden bis anhin finanzielle Hilfe leistete, bekäme von der SNB kein Geld mehr. Aus Sicht des Bundesrates könnte der Fonds seine Leistungen aber künftig aus seinen Kapitalerträgen finanzieren.
Wie geht es weiter? Definitiv entschieden ist noch nichts. Der Nationalrat muss noch über diese Frage entscheiden. Folgt der Nationalrat dem Ständerat, erhält der Fonds Suisse noch einen Fünftel der bisherigen Erträge.